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Lieferung von TFT-Monitoren
KDN - Dachverband kommunaler IT Dienstleister · Köln · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Bechtle GmbH - IT Systemhaus Dortmund/Meschede. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von TFT-Monitoren.
- Der Auftraggeber ist der KDN - Dachverband kommunaler IT Dienstleister.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren nach EU-Standards.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Lieferung von TFT-Monitoren
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Fristverlängerung
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📄 Unterlagen
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der ausgeschriebenen Leistung um eine reine Lieferleistung handelt, erfragen wir, ob die in den Vergabeunterlagen vorgesehene Referenzanforderung dahingehend ausgelegt werden kann, dass neben der Lieferung von Monitoren auch die Lieferung sonstiger Hardware-Komponenten als geeignete Referenzen anerkannt werden. Maßgeblich wäre, dass die jeweiligen Lieferaufträge einen jährlichen Gesamtauftragswert von mindestens 1 Mio. Euro erreicht haben.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (VgV) und den veröffentlichten Verfahrensbedingungen des KDN. Darüber werden die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in der aktuellen Fassung Anwendung. Bei dem hier beschriebenen Vergabeverfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 VgV. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gemäß Preisblatt 100 %Preis
Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren ist beendet. § 135 GWB bestimmt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 30.03.2026 Fristverlängerung
- Frist 23.03.2026 Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der ausgeschriebenen Leistung um eine reine Lieferleistung handelt, erfragen wir, ob die in den Vergabeunterlagen vorgesehene Referenzanforderung dahingehend ausgelegt werden kann, dass neben der Lieferung von Monitoren auch die Lieferung sonstiger Hardware-Komponenten als geeignete Referenzen anerkannt werden. Maßgeblich wäre, dass die jeweiligen Lieferaufträge einen jährlichen Gesamtauftragswert von mindestens 1 Mio. Euro erreicht haben.
- Frist 23.03.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 91 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 46.800.082 €1 Veröffentlichung
- 29.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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