AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ce1109ff-9d45-41a8-80f0-3b14a85e0824) · Abgerufen am 09.09.2026 17:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ce1109ff-9d45-41a8-80f0-3b14a85e0824/

Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen

Notice-ID: ce1109ff-9d45-41a8-80f0-3b14a85e0824 · Procedure-ID: 58a826d4-8165-4cf6-a49a-63715c3206f9

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Stammdaten

Auftraggeber
Charité - Universitätsmedizin Berlin, Berlin
Veröffentlicht
16.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79210000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt einen Dienstleistungsvertrag für die Honorarabrechnung für einen Teil der Ärzt:innen mit einem Auftragnehmer je Los aus. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
PVS Mosel-Saar GmbH
Vertragsabschluss
26.09.2025
Zuschlagsentscheidung
17.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).