AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/020ff89e-be06-4242-9fb0-165e42add1a2) · Abgerufen am 12.10.2026 10:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ce15f344-000e-4c1f-9a74-a6f861b947cd/

Erdgasausschreibung Stadt Ahrensburg 2026/2027/2028

Notice-ID: ce15f344-000e-4c1f-9a74-a6f861b947cd · Procedure-ID: 08c49ac6-adb7-46b0-93ee-5ee2f54fdcec

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ahrensburg vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Ahrensburg
Veröffentlicht
30.07.2025
Frist (Submission)
01.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von konventionellem Erdgas für die Liegenschaften aus Teillos 1 der Stadt Ahrensburg; Lieferzeitraum: 01.01.2026 - 01.01.2029; Liefermenge: ca. ca. 8.080.601 kWh/2026, 7.874.095 kWh/2027 und 7.490.033 kWh/2028. Lieferung von Erdgas mit mindestens 15% Biogasanteil für die Liegenschaften aus Teillos 2 der Stadt Ahrensburg; Lieferzeitraum: 01.01.2026 - 01.01.2029; Liefermenge: ca. 605.408 kWh/Jahr.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
01.01.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).