AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Überlassung und Einführung einer SAP basierten Meldungs- und Auftragsbearbeitung mit CAFM
Stammdaten
- Auftraggeber
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR, Berlin
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
- Frist (Submission)
- 30.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48421000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Leistungs- und Vertragsgegenstand sind Überlassung und Einführung einer modernen und benutzerfreundlichen SAP basierten Meldungs- und Auftragsbearbeitung mit CAFM (Computer-Aided Facility Management)bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben AöR (BSR) auf Basis eines EVB-IT Erstellungsvertrages. Neben der Einführung und Inbetriebnahme im Rahmen einer Implementierungsphase und der dauerhaften Überlassung der Softwarelösung inklusive Pflegeleistungen ist die Bezuschlagung eines Abrufkontingents für Beratungs-, Unterstützungs- und Anpassungsleistungen für zusätzliche Anpassungsbedarfe nach der Inbetriebnahme vorgesehen. Wegen der Einzelheiten wird auf wird auf Teil C (Leistungsbeschreibung) inklusive Anlagen C1 bis C5 verwiesen. Die Abkürzung „CAFM“ steht in diesen Unterlagen für „Computer-Aided Facility Management“ und bezeichnet die hierfür eingesetzte spezialisierte Plattform, die mit SAP S/4HANA / SAP EAM integriert wird. Die Lösung umfasst insbesondere Störungs-, Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsprozesse für Gebäude und technische Anlagen, die Dokumentation von Betreiberpflichten sowie Flächen- und CAD-Management inkl. Visualisierung (vgl. Teil C, Kapitel 2 und 4).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 10 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.