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Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021
Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb · Aalen · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau eines Regionalversorgers.
- Die Leistung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI 2021.
- Es werden Nachweise über die fachliche und wirtschaftliche Eignung gefordert.
- Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Tragwerksplaner.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essingen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Auftragsbezogenes Konzept zur Herange-hensweise bei der Leistungserbringung, unter Berücksichtigung bereits erprobter Methoden bei vergleichbaren Projekten 400 Pkt.Qualität
Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen, Tragwerkspla-nung, in den Leistungsphasen 1-9. Zudem soll dargestellt werden, wie die Kommunikation zwi-schen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen soll. Die Anwendung der BIM-Methode ist darzu-stellen. Dabei soll der Bieter darstellen, in wie weit, vorge-schlagene Methoden/Vorgehensweisen bei vergleichbaren Projekten erfolgreich eingesetzt wurden. Bewertet wird, inwieweit die konzeptionelle Darstellung nachvollziehbar und schlüssig eine möglichst hochwertige und reibungslose Leistungserbringung erwarten lässt. Das Konzept darf den Umfang von 10 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
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Honorarangebot 300 Pkt.Preis
Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bie-tergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt, wird in der Angebots-phase nachgereicht) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Re-chenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 300 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.
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Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams 300 Pkt.Qualität
Konzept im Hinblick auf die Projektleitung inkl. der fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Projektleitung und der Projektmitglieder, die Per-sonalorganisation und das Personalkonzept - im Projektverlauf - mit Aufgabenverteilung und u.a. mit Darstellung in einem Organigramm. Zudem soll im Konzept die Methodik dargestellt werden, wie die Kommunikation zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und weiteren Projektpartner sowie innerhalb des Teams erfolgen soll. Bewertet wird, inwieweit die konzeptionelle Darstellung eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lässt; Schwerpunkt wird hierbei die Kompetenz der Projektleitung sein. Das Konzept darf den Umfang von 8 Seiten/ Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Vergabeergebnis veröffentlicht · 215 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 23.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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