AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 02:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ce6031df-3dc1-42ce-8075-1cb6b9a00c2b/

Rahmenvereinbarung-Lieferung der Materialien für den Glasfaserausbau im Landkreis Cham, PG7 Los 4

Notice-ID: ce6031df-3dc1-42ce-8075-1cb6b9a00c2b · Procedure-ID: 3eab001d-e67c-4cf9-b522-e901bf31709e

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Stammdaten

Auftraggeber
Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis Cham, Cham
Veröffentlicht
08.12.2025
Frist (Submission)
13.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32000000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
900.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber wird nach dem erfolgreichen Ausbau der weißen Flecken nun auch den Ausbau der grauen Flecken im Förderprogramm der Gigabit Richtlinie 2.0 des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales den Breitbandausbau umsetzen. Der Ausbau ist in drei Projektgebiete zu voraussichtlich je drei Clustern aufgeteilt. Diese Ausschreibung betrifft die Rahmenvereinbarung zur Materiallieferung für das Los 4 im Projektgebiet 7, welches die Cluster 7.1, 7.2. und 7.3 beinhaltet.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).