AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKR52RD/documents) · Abgerufen am 10.09.2026 09:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ce643b8d-323e-45e3-b8a6-e22542b1c307/

Beschaffung von Solo- und Gelenk-Batteriebussen für RLG und RVM für 2027

Notice-ID: ce643b8d-323e-45e3-b8a6-e22542b1c307 · Procedure-ID: 9d35b9f1-98f2-450d-a283-22551018dd3d

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Stammdaten

Auftraggeber
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH, Soest
Veröffentlicht
24.09.2025
Frist (Submission)
04.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144910 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
18.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Leistungsinhalt ist die Beschaffung von 11 Batteriebussen für die RLG (3 Solo- und 8 Gelenkbusse) und von 14 Batteriebussen für die RVM (4 Solo- und 10 Gelenkbusse) zzgl. einer Nutzerplattform Telematik. Diverse Ausstattungsmerkmale, Schulungen und Diagnosesystem werden optional beschafft. Außerdem ist jeweils ein Kontingent an Serviceleistungen zur Instandhaltung optionaler Auftragsgegenstand. Genaueres ist dem Lastenheft zu entnehmen. Die Leistungen werden in einem Gesamtlos vergeben. Einzelheiten zu den Lieferterminen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
94 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).