AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ce72d355-4f7b-4e54-8c1e-290cc3a4ce32/

Fliesenarbeiten - Neubau der Goetheschule in Marl

Notice-ID: ce72d355-4f7b-4e54-8c1e-290cc3a4ce32 · Procedure-ID: 6bd148d7-9c3c-4aa7-a146-0794695a7971

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Marl - Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Zentrale Vergabestelle, Marl
Veröffentlicht
19.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
173.197 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Marl plant an der Hervester Straße den Neubau einer dreizügigen Grundschule als sternförmiges zweigeschossigen Schulgebäude sowie eines eingeschossigen Sportgebäudes. Beide Gebäude werden in Holzbauweise auf Fundamentplatten aus Stahlbeton geplant, das Sportgebäude erhält eine Teilunterkellerung. Das Schulgebäude ist in Clusterstruktur mit Klassen-, Gruppen-, Fachräumen, Verwaltungsbereich sowie einer Mensa/Aula ausgestattet. Im Sportgebäude sind eine Zweifeld-Sporthalle, ein Lehrschwimmbecken sowie die Nebenräume mit Umkleiden- und Sanitärbereichen untergebracht.

Vertragslaufzeit

Periode
6 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
11.11.2025
Angebotsspanne
173.197 – 258.919 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).