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Planung Technische Gebäudeausrüstung (HLS/ELT) - Burgruine Windeck (Regionale 2025)
Rhein-Sieg-Kreis · Siegburg · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 12.10.2026, 11:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung: Projektinhalte Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Die geplanten Maßnahmen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung gliedern sich in mehrere Komponenten, die im Zuge der Inwertsetzung der Burgruine umgesetzt werden: - die Anpassung und Erweiterung der bestehenden Stromversorgung vom Parkplatz über die Vorburg bis zur Aussichtsplattform einschließlich neuer Leitungsführungen und Beleuchtung, - die technische Erschließung der Aussichtsplattform mit energieeffizienter und artenschutzgerechter Beleuchtung sowie erforderlichen Anschlusspunkten, - die vollständige technische Ausstattung der WC-Anlage (Elektro, Heizung/Lüftung/Sanitär) einschließlich Anschluss an die bestehende Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, - die Planung und Herstellung der Trinkwasser- sowie Schmutzwasseranbindung der WC-Anlage an das vorhandene Leitungs- und Kanalnetz. Besondere Rahmenbedingungen Die Burgruine ist ein eingetragenes Bau- und Bodendenkmal. Sämtliche TGA-Maßnahmen sind eng mit den Denkmalbehörden sowie den zuständigen Fach- und Naturschutzbehörden abzustimmen. Aufgrund der sensiblen historischen Substanz und der topografischen Lage sind Leitungsführungen und technische Einbauten möglichst schonend und zurückhaltend zu planen. Artenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Beleuchtung (z. B. Fledermausschutz, minimierte Lichtemissionen, zeitliche Begrenzung), sind zwingend zu berücksichtigen. Bestehende Infrastrukturen (z. B. Leitungen, Leerrohre) sind zu prüfen und nach Möglichkeit weiterzuverwenden. Leistungsumfang Gegenstand der Vergabe sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen Elektrotechnik sowie Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik einschließlich aller erforderlichen Planungs-, Abstimmungs- und Genehmigungsleistungen bis zur Ausführungsplanung sowie Mitwirkung bei der Objektüberwachung. Die Leistungen umfassen insbesondere die Planung der Energieversorgung und Verteilung, d
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Planung der technischen Gebäudeausrüstung (HLS/ELT) für die Burgruine Windeck.
- Projekt ist Teil der REGIONALE 2025 und wird durch EFRE gefördert.
- Ziel ist die denkmalgerechte und nutzerfreundliche Aufwertung zu einem barrierearmen Erlebnisort.
- Verfahrensart ist eine offene Ausschreibung für Planungsleistungen.
Gesucht wird die Planung der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) für die denkmalgerechte Aufwertung der Burgruine Windeck im Rahmen der REGIONALE 2025.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erwartete Ausführungsqualität 750 Pkt.Qualität
Die Qualität der vorgesehenen Projektleitung wird anhand von personenbezogenen Leistungsnachweisen (s. Formblatt Projektteam") ermittelt. Nur Leistungsnachweise mit folgenden Mindestanforderungen sind wertungsfähig: a) Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung mit einem Mindesthonorarwert von 15.000 EUR netto b) Erbrachte Leistung: Projektleitung entsprechend vorgesehener Leistung, mindestens LP 3 c) Abgeschlossene Baumaßnahmen, Fertigstellung (Abschluss und Abnahme der LP 8 der TGA) im Zeitraum 09/2021 bis 09/2026 Zulässig sind auch Nachweise für Leistungen, die von der Projektleitung für ein vom Bieter abweichendes Büro (z.B. früherer Arbeitgeber) erbracht wurden. Der Auftraggeber wird die Leistungsnachweise in der angegebenen Reihenfolge prüfen und die Qualität der Auftragsausführung der Projektleitung vom Leistungsnachweisgeber gemäß den in der Wertungsmatrix vorgesehenen Kriterien bewerten lassen. Es empfiehlt sich, mindestens drei Leistungsnachweise anzugeben. Die Anzahl der Leistungsnachweise ist nicht begrenzt, das Formblatt kann diesbezüglich beliebig erweitert werden. Nur die Ergebnisse der drei zuerst erreichten Leistungsnachweise fließen in die Wertung ein. Leistungsnachweise, bei denen der Leistungsnachweisgeber trotz dreimaliger Kontaktversuche nicht erreicht werden konnte, werden mit 0 Punkten bewertet. Werden weniger als drei Leistungsnachweise angegeben, werden die fehlenden Leistungsnachweise mit 0 Punkten bewertet. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Leistungsnachweises. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Fehlende Angaben werden nicht nachgefordert. Verhindern fehlende Angaben die Prüfung der Anforderungen und/oder die Leistungsnachweisabfrage, so führt dies zum voll-ständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Leistungsnachweises. Der Leistungsnachweis wird in diesem Fall mit 0 Punkten bewertet. Die Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen z.B. durch Vorlage weiterer Leistungsnachweise ist nicht zulässig. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat. Die Qualität Projektleitung wird anhand der Leistungsnachweise wird nach folgenden Unterkriterien bewertet. Bewertungsmaßstab: sehr gut: 5 Punkte, gut: 3 Punkte, befriedigend: 1 Punkt, ausreichend oder schlechter: 0 Punkte Bewertung der Fachkompetenz der Projektleitung (max. 5 Punkte, Gewichtung 20-fach) Bewertung der Zuverlässigkeit der Projektleitung hinsichtlich Terminen und Kosten (max. 5 Punkte, Gewichtung 15-fach) Bewertung der Kommunikationsfähigkeit der Projektleitung (mit Auftraggeber, Fachplanern, Baufirmen), (max. 5 Punkte, Gewichtung 15-fach) Je Leistungsnachweis können max. 250 Punkte erreicht werden. Für max. drei Leistungsnachweise können insgesamt max. 750 Punkte erreicht werden. Weitere Details zur Angebotswertung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Honorarangebot 500 Pkt.Preis
Das wertungsrelevante Gesamthonorar wird ermittelt aus den Angaben im Formblatt "Honorar" unter Berücksichtigung: - des angebotenen Honorarsatzes (Auf-/Abschlag auf Grundlagen des Mittelsatzes gem. Honorartafel, § 55 HOAI 2021) - der angebotenen Nebenkostenpauschale (in %) Das preisgünstigste Angebot erhält 500 Punkte. Die anderen Angebote erhalten im Verhältnis der prozentualen Abweichung vom Mindestangebot entsprechende Punktabzüge. Die Ergebnisse werden auf einen vollen Punktwert aufgerundet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Folgender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen (vgl. Ziffer 5 des Angebotsformulars und Übersicht der vorzulegender Erklärungen und Nachweise): Nachweis über die im Auftragsfall geforderten Auftragssummen bzw. Vorlage der Zusage der Versicherung, die Deckungssummen im Auftragsfall für den Auftragszeitraum entsprechend zu erhöhen (mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro sonstige Schäden).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Anforderungen an die berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung: a) abgeschlossenes Fachstudium (TGA) als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universität/Fachhochschule oder gleichwertig. b) mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung Die berufliche Qualifikation ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. *** Sofern die Anforderungen an die Qualifikation des vorgesehenen Personals nicht vollständig nachgewiesen sind, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen. Eine nachträgliche Änderung des Angebots z. B. durch den Austausch des vorgesehenen Personals ist grundsätzlich unzulässig. ***
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vorlage von mindestens drei Referenzen. Zu den vorgelegten Referenzobjekten sind folgende Angaben vollständig zu tätigen: - Ausführendes (Ingenieur)büro, Art der vertraglichen Bindung - Bezeichnung und Ort der Maßnahme; - Auftraggeber/Bauherr und aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers für Auskünfte, - Art und Umfang der erbrachten Leistungen inkl. Art des Projektes - Ausführungszeitraum mit Angabe Fertigstellung (Monat/Jahr) - durch den Bieter erbrachte Leistungsphasen >> Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte: a) Referenzen für Planungsleistungen der Fachrichtung TGA (HLS und/oder ELT) b) Referenzen für vorgenannte Planungsleistungen mit einem Honorar von mindestens 15.000,00 EUR netto c) Referenzen für abgeschlossene Planungsleistungen (Abschluss und Abnahme der LP 8 der TGA) im Zeitraum 09/2021 bis 09/2026 d) Referenzen für Planungsleistungen mit einem Leistungsumfang von mindestens LP 5 oder LP 8 >> Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte: a) mindestens ein Projekt mit Planung HLS b) mindestens ein Projekt mit Planung ELT **** Referenzen, die die "Mindestanforderungen an alle Referenzen" nicht vollständig erfüllen, werden ausgeschlossen. **** Referenzen, die die "Mindestanforderungen an alle Referenzen" nicht vollständig erfüllen, werden ausgeschlossen und bleiben im gesamten weiteren Verfahren unberücksichtigt. Die Anzahl der eingereichten Referenzen ist nicht begrenzt, das Formblatt kann diesbezüglich zur Angebotsabgabe beliebig erweitert werden. Gefordert werden Referenzen von Dritten, Eigenreferenzen sowie Referenzen von verbundenen Unternehmen sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen stichprobenhaft zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Sofern die Mindestanzahl an geforderten Referenzprojekten - auch durch Ausschluss - unterschritten wird, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Sofern die "Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte" nicht erfüllt werden, wird das Angebot ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachbesserung der Referenzen z.B. durch Nachlieferung weiterer Referenzen ist grundsätzlich unzulässig. Einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften haben ihre Eignung für die von ihnen zu erbringende Teilleistung anhand jeweils mindestens einer Referenz nachzuweisen. Der Nachweis der Einhaltung der Mindestkriterien führt nicht zwingend zu der Entscheidung, dass der Bieter geeignet ist, vielmehr wird die Eignung im Rahmen der fachtechnischen Prüfung (z.B. durch Befragung der Referenzgeber) im Einzelfall geprüft und bewertet. Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass die benannten Referenzen die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Er erklärt zudem, dass die Referenzprojekte in Bezug auf Termine und Qualität - soweit im Einflussbereich des Auftragnehmers - erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 30 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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