AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 20:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ce9aa76b-4af4-4fd7-b6b4-62d343065355/

Anlage und Pflege dauergrabgepflegter Grabfelder

Notice-ID: ce9aa76b-4af4-4fd7-b6b4-62d343065355 · Procedure-ID: 11111111-2222-4000-8111-123412341235

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge, Osnabrück
Veröffentlicht
12.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
98371111 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Seitens des Osnabrücker ServiceBetriebs (OSB) wird beabsichtigt, in vier Losen auf den Friedhöfen Dodeshaus, Nahne, Eversburg, Sutthausen in Osnabrück jeweils Teilflächen zur Nutzung als "Grabfelder mit Dauerpflege" anzubieten, und in einem fünften Los auf dem Heger Friedhof eine Erweiterung eines bestehenden "Grabfeldes mit Dauerpflege" (Lage: siehe Pläne). Bestehende Grabstellen, die unmittelbar an die Flächen angrenzen, sollen würdevoll integriert werden. Die Grabfelder sollen durch einen Konzessionsnehmer konzipiert, angelegt, unterhalten und betrieben werden. Voraussichtlicher Beginn des Konzessionsvertrags ist nach Zu-schlagserteilung im 1. Halbjahr 2024. Es können fünf, vier, drei, zwei oder nur ein Los angeboten werden.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Angebotsspanne
259.419 – 259.419 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).