AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 20:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cea2fbd0-a732-4125-8ec4-6b64695e6484/

Laborautomation für das UMG-Labor

Notice-ID: cea2fbd0-a732-4125-8ec4-6b64695e6484 · Procedure-ID: 05258be7-d4c9-4d15-8987-483147f6e4a7

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Stiftung Öffentlichen Rechts, Göttingen
Veröffentlicht
09.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
13.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Universitätsmedizin Göttingen versorgt mit ihren 61 Kliniken, Instituten und Abteilungen rund 65.000 stationäre sowie 225.000 ambulante Patient*innen pro Jahr. Das Interdisziplinäre UMG-Labor (UMGL) mit angeschlossenem Medizinischem Versorgungszentrum (MVZ) hält ein breites Spektrum an Laboranalysen vor. Es versorgt als erweitertes Zentrallabor die gesamte Universitätsmedizin Göttingen sowie angeschlossene externe Kliniken, überregionale und internationale Einsender. Alle Bereiche des UMG-Labors sind in die DAkkS-Akkreditierung einbezogen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
84 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Roche Diagnostics Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
09.07.2024
Zuschlagsentscheidung
28.06.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).