Errichtung, Betrieb und Wartung von FTTH- und FTTB-Netzen, deren Anpachtung sowie Signalbelieferung an Endkunden über solche Netze, ergänzend Gestattung des Ausbaus solcher Netze, alles sowohl in Bestandsimmobilien, als auch in noch zu errichtenden Neubauten
degewo 6. Wohnen GmbH & Co. KG · Berlin · Berlin
Beschreibung
Errichtung und Ausbau von Glasfasernetzen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird ein Unternehmen für die Errichtung, den Betrieb und die Wartung von Glasfasernetzen (FTTH/FTTB) in Berlin.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber (nachfolgend auch „AG“) wird für einen Wohnungs- und Gewerbeimmobilienbestand von ca. 55.000 Mieteinheiten sowie für künftige Neubauten, verteilt in ganz Berlin (weit überwiegender Anteil) und Umgebung, in 2 Losen die Errichtung, Verpachtung und auch die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) auf 17 Jahre über Glasfasernetze vergeben. Die zu erbringenden Leistungen betreffen im überwiegenden Teil des Immobilienbestandes die partielle Errichtung von Glasfaser-Zugangsnetzen (inkl. Glasfaser-Campusnetze), den Anschluss der Netzbetreiber-eigenen Netze (NE 3) an vorhandene Glasfaser-Campusnetze der degewo netzWerk GmbH, den Neubau bestehender Glasfaser-NE 4, die TV-Signallieferung (DVB-C oder IP) an die Endkunden (Mieter und ggf. Wohnungseigentümer) einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten unter Netznutzung der Netzebenen 3 (Campusnetze) und 4 sowie die Pacht dieser Netze einschließlich Service und Wartung der Glasfaser-Campusnetze. Für periphere Einzelstandorte wird der AG statt des vorbeschriebenen Modells eine Gestattung zum Aufbau und Betrieb von Glasfasernetzen auf eigene Rechnung des Bieters und zur Signalversorgung erteilen, verbunden mit der Pflicht, die Glasfaser-NE4 bis zu einem Stichtag fertig gebaut zu haben. Die Ausschreibung betrifft sowohl Bestandsimmobilien, als auch (künftige) Neubauten mit einem Fertigstellungsdatum ab ca. 2026. Der AG plant im Zeitraum bis 2030 jährlich die Neuerrichtung von ca. 500-1.500 Wohnungen. In den betreffenden Neubauliegenschaften werden ausschließlich FTTH-Netze verbaut und keine parallelen Kommunikationsinfrastrukturen. Die technischen Anforderungen an die zu bauenden Netze unterscheiden sich nach Neubau- und Bestandsimmobilien. Service und Wartung bestehender Campusnetze der degewo netzWerk erfolgen zunächst im Rahmen bestehender Verträge bis zu deren Ende über den Kabelnetzbetreiber der Bestandsimmobilien, der die Campusnetze ebenfalls zur Versorgung der Mieter nutzt. Service und Wartung der NE 4 des AG erfolgt durch ein Tochterunternehmen der degewo AG. Für den Großteil des Bestandes werden für den Anschluss der neu zu bauenden Glasfaser-NE 4 bestehende Glasfaser-Campusnetze der degewo netzWerk GmbH genutzt. Die Netzknotenstandorte (PoP-, HUB- und Mini-Hub-Standorte) befinden sich in Objekten des AG. Der ergänzende partielle Auf- und Ausbau von Glasfaser-Campusnetzen für und auf Rechnung der degewo netzWerk erfolgt nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Periphere Einzelstandorte sind über eine vom Bieter (ggf. neu) auf dessen Rechnung zu errichtende NE3-Glasfaserinfrastruktur zu versorgen, die Eigentum des Bieters bleibt. Auf den Zuführungs- und Hausverteilnetzen sind die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich durch den Bieter zu gewährleisten. Wohneigentümergemeinschaften Bestandteil der Ausschreibung sind auch ausgewählte, in den jeweiligen Losen belegene, von der gewobe Wohnungswirtschaftliche Beteiligungsgesellschaft mbH verwaltete Immobilien von Wohnungseigentümergemeinschaften („WEG“), für die die gleichen Vertragsmodelle und Leistungsanforderungen gelten (ca. 2.600 WE). Die einzelnen WEG werden nicht bereits durch die Bezuschlagung dieser Ausschreibung vertraglich gebunden, sondern entscheiden später jeweils für sich über die Inanspruchnahme des hier gegenständlichen Vertrags- und Leistungsmodells. Vertragsbindung Der AG hat eine Aufteilung der betroffenen Immobilienbestände in 2 Lose vorgenommen. Er beabsichtigt losweise den Abschluss von Verträgen mit einer Laufzeit je Immobilie von 17 Jahren: 1. einen Vertrag für Signalbelieferung mit TV- und Rundfunksignalen im Einzelinkasso- Verfahren, 2. einen Vertrag für die Pacht von FTTH- und FTTB-Netzen, 3. einen Vertrag zur Errichtung von FTTH- und FTTB-Netzen, 4. einen Vertrag über die Gestattung der Errichtung von FTTH und FTTB-Netzen, verbunden mit der Signalbelieferung mit TV- und Rundfunksignalen. Jeder Bieter kann auf einzelne oder alle Lose anbieten.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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