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M2_VE05_Exponateinrichtung - Forster Museum für Textil- und Industriegeschichte Lausitz
Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin, Fachbereich Bauverwaltung · Forst (Lausitz) · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Das ehemalige Brandenburgische Textilmuseum Forst (Lausitz), jetzt Forster Museum für Textil- und Industriegeschichte Lausitz, wird momentan komplett neu konzipiert und erweitert. Das Haus wurde im November 2025 teilweise eröffnet. Für die Fertigstellung der neuen Dauerausstellung des Museums wird die Exponateinrichtung ausgeschrieben. In insgesamt 5 Themenräumen auf zwei Etagen soll der gesamte Exponatbestand der Ausstellung eingerichtet, montiert und eingeleuchtet werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Ausschreibung der Stadt Forst (Lausitz) für die Exponateinrichtung, Montage und Beleuchtung in 5 Themenräumen des neu konzipierten Forster Museums für Textil- und Industriegeschichte Lausitz auf zwei Etagen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
-
Finanzkennzahlen (Bilanz)
Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabever-stöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 24.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 192 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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