AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.06.2026 05:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cec2db15-95fd-4764-b875-bbf2a2df3c35/

Aufbereitung der klinikeigenen Reinigungstextilien - LAKUMED

Notice-ID: cec2db15-95fd-4764-b875-bbf2a2df3c35 · Procedure-ID: f7f0ad34-2a32-4f24-9cb9-031e2e754e08

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Stammdaten

Auftraggeber
LAKUMED - Kliniken Landshuter Kommunalunternehmen für medizinische Versorung (Anstalt des öffentlichen Rechts), Landshut
Bezugsberechtigte
AGKAMED GmbH
Veröffentlicht
18.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
98312000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
780.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Servicegesellschaft des Landshuter Kommunalunternehmens für medizinische Versorgung möchte die Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion und sortenreine Rücklieferung der klinikeigenen Reinigungstextilien in Form eines 4-jährigen Rahmenvertrags für alle 3 Standorte sowie den jeweiligen MVZ-Niederlassungen sicherstellen. Die Zusammenarbeit mit dem aktuellen Wäschedienstleister wurde zum 30.03.2025 gekündigt. Aus diesem Grund wird der 01.04.2025 als Startdatum für den neuen Vertragszeitraum festgesetzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Top Clean GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
18.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).