AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/cecc6ea0-307f-4af9-9819-e6fd67cd26ba) · Abgerufen am 18.08.2026 03:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cecc6ea0-307f-4af9-9819-e6fd67cd26ba/

ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 30 - Schaltanlage; VE 350 Innentüren

Notice-ID: cecc6ea0-307f-4af9-9819-e6fd67cd26ba · Procedure-ID: 20c7498a-fcfb-4a22-8361-d1a8747bc308

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Stammdaten

Auftraggeber
SachsenEnergie AG, Dresden
Veröffentlicht
14.08.2026
Frist (Submission)
09.12.2024
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
45421131 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Vertragswert
58.135 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das zu sanierende heute denkmalgeschützte Gebäude KWM 30 befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerk Mitte, in 01067 Dresden. Das Gebäude stammt aus den 1828/29er Jahren und wurde für den Betrieb von elektrischen Schaltanlagen errichtet. Seit 1996 ist das Gebäude ungenutzt. Es ist geplant, das vollständig in Massivbauweise errichtete Gebäude unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Auflagen grundhaft zu sanieren, umzubauen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Die ehemalige Schaltanlage des Kraftwerkes Mitte in Dresden soll eine neue innere Tragstruktur erhalten und zu einem Bürogebäude umgebaut werden. Es besteht aus einem dreigeschossigen, ca. 43 m langen und 19 m breiten dreischiffigem Hallengebäude und zwei schmalen querliegenden Kopfbauten an den Giebeln für die Erschließung. Hauptabmessungen Gebäude: Grundfläche: ca. 49 x 19 m; Traufhöhe: ca. 15,0 m; Höhe oberste Geschossdecke: ca. 12 m über OK Gelände.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.03.2025
Ende
29.08.2025

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
27.01.2025 (49 Tage nach Frist)

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

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