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Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine
Gemeinde Altenstadt/WN · Altenstadt an der Waldnaab · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Das Vergabeverfahren ist Bestandteil des Sanierungsvorhabens der ehemaligen Bleikristallfabrik Beyer & Co. - Bereich Connemara. Das Bauvorhaben befindet sich in der Baptist-Kraus-Straße 5 in 92665 Altenstadt a.d. Waldnaab. Für das ehemalige Fabrikgelände wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, wonach in einem ersten Schritt der nördliche Bereich zwischen dem Betriebsgelände und der Werksdeponie revitalisiert werden soll. Für das Sanierungsvorhaben wurde zum Zwecke der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 12 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union (TED - Tenders Electronic Daily) unter der Veröffentlichungsnummer 218281-2026 am 30. März 2026 veröffentlicht. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die in der Vorinformation unter Ziffer 2.1.4 bezeichneten Bauleistungen der ersten Ausführungsstufe der Altlastensanierung. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau der Connemara-Halle sowie des ehemaligen Bürogebäudes mit Kantine auf dem Grundstück Fl.-Nr. 155/9 sowie die Bodensanierung auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 155/4 und 155/9 der Gemarkung Altenstadt a.d. Waldnaab. Die beiden Grundstücke sind Teil des ehemaligen Betriebsgeländes der Bleikristallfabrik Beyer & Co. GmbH. Das auf Fl.-Nr. 155/4 befindliche ehemalige Verwaltungsgebäude bleibt erhalten und soll künftig als "Kreativhaus" genutzt werden. Das dort vorhandene Biotop ist dauerhaft zu erhalten und zu schützen. Für Fl.-Nr. 155/9 ist nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen die Errichtung von Spiel- und Abenteuerflächen mit Wegeverbindungen vorgesehen. Im Rahmen der Sanierung sind die Flächen der Grundstücke Fl.-Nr. 155/4 und 155/9 für eine empfindliche Nutzung, insbesondere als Kinderspielflächen sowie zum Anbau von Nutzpflanzen (Baum- und Strauchobst, ggf. Gemüse), herzurichten. Hierzu erfolgt zunächst der Rückbau der Bestandsgebäude auf Fl.-Nr. 155/9. Anschließend ist durch Bodensanierungsmaßnahmen, insbesondere einen Bodenaustausch bis mindestens 0,60 m Tie
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Abbrucharbeiten und Bodensanierung der Connemara-Halle und des Büro-/Kantinengebäudes.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung nach VOB.
- Die Eignungsanforderungen werden voraussichtlich Standard für Bauunternehmen sein.
- Der Erfüllungsort ist Altenstadt an der Waldnaab.
Die Gemeinde Altenstadt/WN schreibt Abbrucharbeiten und Bodensanierung für die Connemara-Halle sowie das Büro- und Kantinengebäude aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtpreis (brutto) 100 %Preis
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Erklärung des Bieters: Ich bin / Wir sind - im Handelsregister eingetragen; - für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen; - bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen; - zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. (Zutreffendes angeben). Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Abschließende Erklärung des Bieters: Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Angaben des Bieters: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe jeweils: Jahr und Euro). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf (5) Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir drei Referenznachweise mit mindestens den nachfolgenden Angaben vorlegen. Hierfür hat der Bieter das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: - Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft; - Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird; - Bezeichnung des Bauvorhabens; - Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt; - Ort der Ausführung (Ort, Straße); - Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat/Jahr); - Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer); - Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal: - Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Bezeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro); - Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß durchgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden; - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; - Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich angemahnt wurde; - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn dem Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; - Ankreuzen, wenn die Abnahme wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; - Ankreuzen, wenn wiederholt zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn die Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste; - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden; - Angaben zu dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung; Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse des Ansprechpartners); - Einwilligung des Referenzgebers. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 29.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.262 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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