AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK7MFCR/documents) · Abgerufen am 18.09.2026 07:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ced1344c-94fe-4f4c-9873-88d2b972a21f/

VG Wallmerod - Neubeschaffung von Feuerwehrschutzbekleidung für die Feuerwehren

Notice-ID: ced1344c-94fe-4f4c-9873-88d2b972a21f · Procedure-ID: 56c6cc37-3116-41e1-adc8-1a6a24793c8c

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Wallmerod, Wallmerod
Veröffentlicht
09.04.2026
Frist (Submission)
11.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18110000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Wallmerod beschafft für ihre Feuerwehren neue Feuerwehrschutzanzüge. Beschafft werden sollen insgesamt drei Ausführung: Ausführung 1: Brandschutzbekleidung für die Brandbekämpfung im Innenangriff, Ausführung 2: Schutzbekleidung für die Brandbekämpfung im Außenangriff und für die Technische Hilfeleistung, Ausführung 3: Schutzbekleidung für die Brandbekämpfung im offenen Gelände (Wald- und Flächenbrandbekämpfung) und zur Technischen Hilfeleistung. Die Lieferung der kompletten Bekleidung soll in den Monaten November / Dezember 2026 und Januar 2027 erfolgen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).