AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ced76806-3827-44bb-8dbf-93cdc2fb813e) · Abgerufen am 05.11.2026 22:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ced76806-3827-44bb-8dbf-93cdc2fb813e/

Ausbau der Wasserversorgung in Jagsthausen

Notice-ID: ced76806-3827-44bb-8dbf-93cdc2fb813e · Procedure-ID: e43ea5af-9aac-4525-92c3-1acc829b6555

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Jagsthausen, Jagsthausen
Veröffentlicht
09.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
459.677 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Neubau eines Hochbehälters (2 x 650 m³) auf einem gemeindeeigenen Grundstück, oberhalb des Hochbehälters „Ziegelhütte“, der anschließend stillgelegt wird. Im Rahmen der Kooperation mit der NOW Bau einer Druckleitung DN 200 mit einer Länge von ca. 2.150 m vom Brunnen Obere Au zum HB Berlichingen und Bau einer Zuleitung DN 150 mit einer Länge von ca. 2.480 m vom HB Berlichingen zum neuen HB Ziegelhütte. Der Bau kann über eine weite Strecke im gemeinsamen Graben erfolgen.

Vertragslaufzeit

Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Fritz Planung GmbH
Vertragsabschluss
06.11.2025
Zuschlagsentscheidung
30.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).