AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRXDYRADA31E/documents) · Abgerufen am 19.10.2026 00:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cede8c85-72f0-489a-ab2f-89fe6bc37c45/

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Notice-ID: cede8c85-72f0-489a-ab2f-89fe6bc37c45 · Procedure-ID: 2d4fa917-8b43-4897-b0be-26d7e5723ca7

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Stammdaten

Auftraggeber
DAK-Gesundheit, Hamburg
Veröffentlicht
18.09.2026
Frist (Submission)
19.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter nehmen für eine Laufzeit von vier Jahren, das die benötigte logistische und servicetechnische Dienstleistung zur Bereitstellung der Veranstaltungsartikel sowie der VW Bullis der DAK-Gesundheit übernimmt. Neben der Bereitstellung zum vereinbarten Zeitpunkt, am richtigen Ort, zählen auch die Lagerung, die Transportvorbereitung inkl. Verpackung, der Transport, die Stellung eines Auf- und Abbauservice, die Reinigung und die Reparatur der Veranstaltungsartikel sowie der VW Bullis zu den Tätigkeiten des Auftragnehmers.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).