AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
25FEI83290 - Planung LST AP PT1 DLST Gen. 2 (ESTW) & ETCS - GSH Köln-Remagen VzG-Strecke 2630, Losw.
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
- Veröffentlicht
- 06.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Los 1: LST-Planung ESTW üL Lph 5 und Option Lph 6+7 Los 2: LST-Planung ETCS üL Lph 3+4 und Option Lph 5, 6+7 Los 3: LST-Planung BÜs üL Lph 3+4 und Option Lph 5, 6+7
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — 25FEI83290 - Planung LST AP PT1 DLST Gen. 2 (ESTW) & ETCS - GSH Köln-Remagen VzG-Strecke 2630, Losw.
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 1× verlängerbar
Los 2 — 25FEI83290 - Planung LST AP PT1 DLST Gen. 2 (ESTW) & ETCS - GSH Köln-Remagen VzG-Strecke 2630, Losw.
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 3 — 25FEI83290 - Planung LST AP PT1 DLST Gen. 2 (ESTW) & ETCS - GSH Köln-Remagen VzG-Strecke 2630, Losw.
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).