AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLVMXMF/documents) · Abgerufen am 26.08.2026 14:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ceea3d08-a065-4ea0-acd3-f29a66b1db61/

Adobe ETLA-Lizenzen - KommunalBIT AöR

Notice-ID: ceea3d08-a065-4ea0-acd3-f29a66b1db61 · Procedure-ID: 38e73acf-c63e-42ac-8d64-4d864772867d

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Stammdaten

Auftraggeber
KommunalBIT AöR - Adobe ETLA-Lizenzen, Fürth
Veröffentlicht
25.06.2026
Frist (Submission)
03.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48320000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Kommunale Betrieb für Informationstechnik "KommunalBIT" AöR mit Sitz in Fürth ist der zentrale Dienstleister für IT und Telekommunikation für die Städte Erlangen, Fürth, Schwabach und die Mitglieder des Zweckverbands Informationstechnik Franken (ZV IT Franken). Die KommunalBIT stellt für etwa 6.200 Anwenderinnen und Anwender in den Verwaltungen sowie für 48 Schulen ein qualitativ hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Hardware, Software und IT-Dienstleistungen zur Verfügung. Die KommunalBIT setzt in Ihrem Tätigkeitsbereich Software des Herstellers Adobe Inc. ein. Hierfür hat die KommunalBIT ein Enterprise Term License Agreement (ETLA) geschlossen. Die Softwarelizenzen laufen zum 30.08.2023 aus und werden nun neu beschafft.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
70 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).