AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.07.2026 19:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ceec84a4-ca54-4978-af05-d98281f5e14e/

Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV der MVG in Gunzenhausen

Notice-ID: ceec84a4-ca54-4978-af05-d98281f5e14e · Procedure-ID: 7f3dd95d-9523-473e-839a-10a0f1c0f551

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Mobilitäts- und Verkehrs GmbH Gunzenhausen (MVG), Gunzenhausen
Veröffentlicht
21.05.2026
Frist (Submission)
19.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind die in den beiliegenden Leistungsbeschreibungen bezeichneten Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV der MVG in Gunzenhausen: - MVG-Stadtbusverkehr, Linie 640, 640.1 und 641 (LOS 1), - MVG-Rufbusverkehr auf den Linien 642.1 bis 642.5 sowie auf den die Stadtbuslinien 640 und 641 (LOS 2), - MVG-Freizeitverkehre der Linie 689 (LOS 3), - MVG-Freizeitverkehre der Linie 699 (LOS 4). Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und deren Anlagen.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2036

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).