Los Personenaufzug Ersatzneubau Haus Alpha der Christlichen Maria Montessori Grundschule
KI Es handelt sich um den Ersatzneubau eines Personenaufzugs im Haus Alpha der Christlichen Maria Montessori Grundschule in Annaberg-Buchholz.
Schulverband Oberstaufen · Oberstaufen · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 07.12.2026, 10:00 Uhr (noch 30 Tage)
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Der Neubau gliedert sich in ein Erdgeschoss und ein erstes Obergeschoss und bindet sich funktional an das bestehende Schulgebäude an. Im Erdgeschoss befindet sich der Schwerpunkt der Mittagsbetreuung. Hier werden die Betreuungsräume mit den zugehörigen Nebenräumen angeordnet. Ergänzend wird die bestehende Mensa erweitert, um den gestiegenen Anforderungen hinsichtlich Kapazität und Aufenthaltsqualität gerecht zu werden. Die direkte Anbindung an die Außenbereiche ermöglicht eine einfache Erschließung sowie kurze Wege zwischen Schule, Betreuung und Freiflächen. Im ersten Obergeschoss wird die Schulverwaltung neu untergebracht. Zusätzlich befindet sich auf dieser Ebene ein weiterer Betreuungsraum, wodurch eine flexible Nutzung der Geschossfläche ermöglicht wird. Die Grundrissorganisation berücksichtigt sowohl kurze interne Wege als auch eine klare Trennung zwischen Verwaltungs- und Betreuungsbereichen. Zur Erschließung des ersten Obergeschosses wird ein bestehender Lehrmittelraum zurückgebaut, der nun gemeinsam mit einem Verbindungsgang auf dem bestehenden Dach des Erdgeschosses als Schleuse fungiert. Das Gebäude wird umlaufend von einem Laubengang erschlossen. Dieser dient als zweiter Rettungsweg und erfüllt damit die brandschutztechnischen Anforderungen. Zudem wird durch den Laubengang ein weiterer Fluchtweg für den östlichen Teil des Bestandsgebäudes geschaffen, wodurch ebenfalls eine Verbesserung entsteht. Gleichzeitig übernimmt der Laubengang eine konstruktive Funktion als außenliegender Sonnenschutz und trägt zur Verschattung der Fassaden bei. Jeder Aufenthaltsraum verfügt über einen direkten Ausgang auf den Laubengang, wodurch sowohl die Fluchtwegsituation als auch die Nutzungsqualität verbessert werden. Im Außenbereich werden die angrenzenden Freianlagen an die neue Gebäudesituation angepasst. Der bestehende Fuß- und Radweg wird entsprechend der neuen Gebäudekante neu geführt. Entlang der Straße entstehen zusätzliche Stellplätze zur Verbesserung der Erschließung
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Ausführung von Totalunternehmerleistungen für die Erweiterung der Mittagsbetreuung an der Verbandsschule Kalzhofen, einschließlich des vollständigen Rückbaus des eingeschossigen Verwaltungstrakts und dessen Ersatz durch einen Neubau.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Grundlage ist der angebotene Preis für die ausgeschriebene Leistung als finales Angebot nach Verhandlung
Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Basis der Konzepte zur werkseitigen Vorfertigung des Holzbaus. Hierzu ist ein auftragsbezogenes Konzept in der zweiten Stufe des Verfahrens gemäß Ziffer 5.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) einzureichen, das gemäß Ziffer 5.4.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) gewertet wird.
Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Basis des Konzeptes zu Lieferketten und Logistik. Hierzu ist ein auftragsbezogenes Konzept in der zweiten Stufe des Verfahrens gemäß Ziffer 5.2.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) einzureichen, das gemäß Ziffer 5.4.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) gewertet wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen
zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Vertragsausführung eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall zu unterhalten:
Die Ersatzleistung des Versicherers muss für sämtliche Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen betragen.
Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung gem. § 6a EU Nr. 2 S. 1 lit. a VOB/A bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss ein (1) Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung in entsprechender Höhe nachweisen können.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen
zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des
Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.6.). Aus den angegebenen Jahresumsätzen wird das arithmetische Mittel gebildet.
Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz von 10.000.000 EUR netto vorausgesetzt. Das Kriterium ist ein Mindestkriterium! Bewerber, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind nicht geeignet und werden bei der weiteren Auswahl nicht berücksichtigt.
Bei Bewerbergemeinschaften wird für die Erfüllung der Mindestanforderung auf den Gesamtumsatz der Bewerbergemeinschaft abgestellt. Eine Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bleibt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland zur Prüfung der Eignung:
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die untenstehenden Erklärungen abgeben.
Sollte es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung unter Ziffer 1 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Inanspruchnahme fremder Kapazitäten:
Bewerber und Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Maßgabe des § 6d EU VOB/A auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen. Dies gilt unabhängig von der rechtlichen Verbindung zwischen dem Bewerber und dem betreffenden Unternehmen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die kapazitätsgebenden Unternehmen, die betroffenen Eignungskriterien sowie Art und Umfang der jeweils in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Hierfür ist Formblatt B.4 zu verwenden.
Verfügbarkeit der Kapazitäten und tatsächliche Leistungserbringung:
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen kapazitätsgebenden Unternehmens oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
Soweit die Eignungsleihe die berufliche Befähigung oder die einschlägige berufliche Erfahrung betrifft, muss das kapazitätsgebende Unternehmen im Auftragsfall diejenigen Arbeiten tatsächlich ausführen, für die seine Befähigung oder Erfahrung benötigt wird. Die betreffenden Leistungen sind im Formblatt B.4 konkret zu bezeichnen.
Dies gilt insbesondere für die Inanspruchnahme fremder Referenzerfahrungen zur Ausführungsplanung oder zu konstruktiven Holzbauleistungen. Eine bloße Überlassung von Referenzangaben ohne entsprechende Beteiligung an der Auftragsausführung genügt insoweit nicht.
Eignung und Ausschlussgründe des kapazitätsgebenden Unternehmens:
Für jedes kapazitätsgebende Unternehmen sind die zum Nachweis seiner Eignung erforderlichen Erklärungen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe vorzulegen. Ein Nachweis sämtlicher für den Bewerber geltenden Eignungsanforderungen ist nur erforderlich, soweit diese Anforderungen von der jeweiligen Eignungsleihe erfasst werden.
Zusätzlich ist für jedes kapazitätsgebende Unternehmen die Eigenerklärung nach Formblatt B.2 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Diese umfasst die einschlägigen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen gesetzlichen Ausschlusstatbestände, insbesondere § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG, soweit jeweils anwendbar.
Bei ausländischen Unternehmen sind auch entsprechende Sachverhalte nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten anzugeben, soweit sie nach den maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
Liegen mögliche Ausschlussgründe vor, sind diese offenzulegen und zu erläutern. Ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen sind darzustellen; die hierzu erforderlichen Nachweise sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben vorzulegen. Gesetzliche Ausnahmen und anerkannte Selbstreinigungsmaßnahmen werden berücksichtigt.
Die Nachweisführung richtet sich nach § 6b EU VOB/A. Die hierfür vorgesehenen Formblätter sind entsprechend dem jeweils in Anspruch genommenen Eignungsbereich zu verwenden.
Gemeinsame Haftung ausschließlich bei wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe:
Soweit sich die Eignungsleihe auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bezieht, verlangt der Auftraggeber gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A, dass der Bewerber und das jeweilige kapazitätsgebende Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die gemeinsame Haftung ist auf den Umfang der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe bezogen.
Die entsprechende verbindliche Haftungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts B.4 abzugeben.
Bei ausschließlich technischer oder beruflicher Eignungsleihe wird eine gemeinsame Haftung nicht allein aufgrund der Eignungsleihe verlangt. Bei einer Kombination unterschiedlicher Formen der Eignungsleihe gilt die zusätzliche gemeinsame Haftung nur hinsichtlich des wirtschaftlichen und finanziellen Teils.
Überprüfung und Austausch kapazitätsgebender Unternehmen
Der Auftraggeber prüft, ob das kapazitätsgebende Unternehmen die von ihm nachzuweisenden Eignungsanforderungen erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Erfüllt ein kapazitätsgebendes Unternehmen eine einschlägige Eignungsanforderung nicht oder liegen bei ihm Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vor, verlangt der Auftraggeber dessen Ersetzung nach Maßgabe des § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A.
Liegen bei dem kapazitätsgebenden Unternehmen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dessen Ersetzung verlangen.
Gesetzliche Ausnahmen von einem Ausschluss sowie die Regelungen zur Selbstreinigung bleiben unberührt.
Für die Benennung des Ersatzunternehmens und die Vorlage der erforderlichen Erklärungen und Nachweise setzt der Auftraggeber eine angemessene Frist. Für das Ersatzunternehmen gelten die vorstehenden Anforderungen entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen
zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e
EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22
LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische
Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des
jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21
SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies
vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich
der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit
vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.)
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen
zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Eigenerklärung (soweit erforderlich) der
Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung
desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der
Vertretungsmacht (Formblatt B.3). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9
Buchstabe A bis H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu
erbringen soweit es im Einzelnen nicht anders vorgegeben ist.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen
zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Eigenerklärung zu den Basisinformation zum
Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer
(soweit vorhanden), Kontaktdaten, Unternehmensgröße) bzw. zu den an der
Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr,
HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße)
(Formblatt B.1)
Beschreibung des Auswahlkriteriums:
1) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 3 VOB/A sind vom
Bewerber insgesamt drei (3) Referenzen betreffend allgemeine Hochbauprojekte (Neubau) anzugeben, die der Bewerber als Totalunternehmer, im Referenzeitraum (Inbetriebnahme nach dem 31.12.2019)
unter Angabe des Auftragsgegenstands, realisiert hat.
Totalunternehmer (TU) im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist ein Unternehmen oder eine Bewerber-/Bietergemeinschaft, das bzw. die gegenüber dem Auftraggeber als einheitlicher Vertragspartner die Gesamtverantwortung für die vertragsgemäße, vollständige und termingerechte Erbringung der vom Auftrag umfassten Planungs- und Bauleistungen übernimmt. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen
Leistungsfähigkeit. Auf 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen. Die Bewerber mit der
höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bitte verwenden Sie für die
Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt B.9. und reichen Sie zusätzlich zu
diesem Formblatt für diese Referenzprojekte eine aussagekräftige Projektbeschreibung ein,
aus der hervorgeht, dass diese Referenzen die o.g. Anforderungen und ggfs. auch die
Anforderungen für die Vergabe der Zusatzpunkte erfüllen.
2) Gewichtung der Auswahlkriterien für Referenzprojekt 1 bis 3 (jeweils maximal 10,00 Punkte)
a) Eigenleistungsanteil Holzbau: Die wesentlichen Holzbauleistungen wurden vollständig durch Nachunternehmer bzw. andere Unternehmen ausgeführt (0 Punkte), Wesentliche Teile der Holzbauleistungen wurden mit eigenen betrieblichen Kapazitäten ausgeführt; weitere wesentliche Holzbauleistungen wurden durch Nachunternehmer bzw. andere Unternehmen erbracht (1,5 Punkte); Die konstruktiven Holzbauleistungen wurden mit eigenen personellen und betrieblichen Kapazitäten ausgeführt (3 Punkte)
b) Holzbau: Keine tragenden Bauteile in Holzbauweise; ausschließlich nichttragende Holzbekleidungen oder Ausstattungen werden nicht berücksichtigt (0 Punkte)
Tragende Bauteile wurden in Holzbauweise ausgeführt, die Voraussetzungen der höchsten Bewertungsstufe sind jedoch nicht vollständig erfüllt (1,5 Punkte)
Sowohl die wesentliche tragende Gebäudekonstruktion als auch die Dachtragkonstruktion wurden überwiegend in Holzbauweise ausgeführt (3 Punkte)
c) Vorfertigungsgrad: keine werkseitige Vorfertigung (0 Punkte), teilweise Holzbauteile werkseitig vorgefertigt (1 Punkt), hoher Vorfertigungsgrad von Wand-/Decken-/Dachelementen mit wesentlicher Verkürzung der Montage vor Ort (2 Punkte)
d) Größenvergleichbarkeit: dem Bewerber zurechenbarer Auftragswert im Gewerk Holzbau < 500T€ netto (0 Punkte), ≥ 500T€ bis < 1 Mio. € netto (1 Punkt), ≥ 1 Mio. € netto (2 Punkte).
3) Mindestanforderungen an die Referenzen:
a) Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts muss innerhalb des festgelegten Referenzzeitraums erfolgt sein (Inbetriebnahme nach dem 31.12.2019). Referenzprojekte außerhalb des Referenzzeitraums erfüllen die Mindestanforderung nicht und werden nicht als Referenz berücksichtigt.
b) Als Referenz 1 bis 3 sind fertiggestellte allgemeine Neubauprojekte einzureichen, bei dem der Bewerber als Totalunternehmer im Sinne von Ziffer 2.1 tätig war. Maßgeblich ist der tatsächlich vom Bewerber geschuldete und erbrachte Leistungsumfang. Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung des historischen Vertrags als TU-Bauvertrag, sondern die tatsächlich übernommene Planungs-, Ausführungs- und Koordinationsverantwortung. Vergleichbare Erweiterungsneubauten sind eingeschlossen.
Ein Projekt gilt dann als abgeschlossen, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist. Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die
Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe
der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt B.9.).
4) Erreichen mehrere Bewerber den zur Einladung berechtigenden Rang dieselbe Gesamtpunktzahl und ist anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien keine weitere Differenzierung möglich, entscheidet das Los.
Die Losentscheidung erfolgt unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Sie wird durch die Verwaltung des Auftraggebers durchgeführt und im Vergabevermerk nachvollziehbar dokumentiert.
Ein Anspruch auf Teilnahme an der zweiten Verfahrensstufe besteht nicht. Maßgeblich ist ausschließlich das Ergebnis der Auswahlbewertung beziehungsweise der Losentscheidung.
5) Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase
können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Liste ausgeführter Totalunternehmerleistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (Zahl der erfassten Gewerke, beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Formblatt B.8 dient lediglich der allgemeinen Darstellung der beruflichen Erfahrung und Prüfung der fachlichen Eignung (§ 6a EU Nr. 3 a VOB/A). Hieraus ergeben sich keine zusätzlichen Mindestanforderungen und keine Auswahlpunkte. Für die Auswahlwertung sind ausschließlich die nach Formblatt B.9 eingereichten Referenzen maßgeblich.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen
zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl des
Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7). Der Bewerber hat die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl seines Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Als Mindestanforderung wird eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 25 Beschäftigten in Vollzeit vorausgesetzt. Von den durchschnittlich mindestens 25 Beschäftigten müssen durchschnittlich mindestens fünf Beschäftigte in Vollzeit technischen Funktionen der Projektleitung, Bauleitung, Planung und/oder Arbeitsvorbereitung zuzuordnen sein. Maßgeblich ist das arithmetische Mittel der Beschäftigtenzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die ist ein Mindestkriterium!
Bewerber, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden als nicht geeignet angesehen und im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Beschäftigtenzahl der Mitglieder zusammengerechnet, soweit die betreffenden personellen Kapazitäten für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege einer zulässigen Eignungsleihe bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil stellen wir die veröffentlichten Zahlen Ihren Angaben gegenüber (Zahlenvergleich) — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Montage von Akustikdecken als Teil der Erweiterung des Verwaltungsstandorts des Landratsamts Görlitz.
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