AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RV Versorgung mit apotheken- und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln für die JVAen in M-V
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen, Schwerin
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
- Frist (Submission)
- 16.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 33600000 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rahmen-Höchstwert
- 2.095.474 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit apotheken- und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln für die Justizvollzugsanstalt Bützow — Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit apotheken- und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln für die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz — Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit apotheken- und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln für die Justizvollzugsanstalt Stralsund — Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit apotheken- und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln für die Justizvollzugsanstalt Waldeck
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Apotheken- und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel für die JVA Bützow
- Erfüllungsort
- Bützow
Los 2 — Apotheken- und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel für die JVA Neustrelitz
- Erfüllungsort
- Neustrelitz
Los 3 — Apotheken- und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel für die JVA Stralsund
- Erfüllungsort
- Stralsund
Los 4 — Apotheken- und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel für die JVA Waldeck
- Erfüllungsort
- Dummerstorf
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.09.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 76 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.