Personenbeförderung 3. Nachtrag Los 1 - Schülerbeförderung
KI Die Stadtverwaltung Rheinberg sucht einen Dienstleister für die Personenbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderung.
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis · Heidelberg · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Bieter-Übersicht: 25 Angebote eingegangen, 4 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Fachgerechte Beförderung von behinderten Schülerinnnen und Schülern verschiedener Schulen (5 Lose)
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
16 von 25 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (64 %)
0 von 8 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %) · 5 sauber im Sinne der CVD (62 %)
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualitätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Die Stadtverwaltung Rheinberg sucht einen Dienstleister für die Personenbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderung.
KI Gesucht wird die Beförderung von Schulkindern im freigestellten bzw.
KI Die Ausschreibung betrifft die Schülerbeförderung mit einem geschätzten Wert von 6.000.000 EUR.
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