AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibung.halle.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1922e32d400-49c9d545a84e2bff) · Abgerufen am 09.08.2026 04:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cf44878b-99d2-4b15-9cd7-09995d6b2157/

Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Betreuung

Notice-ID: cf44878b-99d2-4b15-9cd7-09995d6b2157 · Procedure-ID: 61f74fb0-8bdf-4adb-8dc3-c5ee4301be77

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Team Vergabe Lieferungen/Dienstleistungen, Halle (Saale)
Veröffentlicht
26.09.2024
Frist (Submission)
08.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75130000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
378.151 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ab dem 01.01.2025 ist für die Stadtverwaltung Halle (Saale) die betriebsärztliche Versorgung neu sicherzustellen. Die Auftraggeberin verfügt in ihrem Geschäftsbereich über z. Z. 2500 Mitarbeitende, sowie ca. 640 Aktive der Berufs-(330 Personen) und Freiwilligen Feuerwehren (310 Personen). Sie sind in regelmäßigen Abständen arbeitsmedizinisch zu betreuen. Die arbeitsmedizinischen Betreuungsleistungen sollen einem zuverlässigen Dienstleistenden in Form einer Rahmenvereinbarung übertragen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).