AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/cf5a29d1-8ecc-47a8-a963-d505cd311f5b) · Abgerufen am 10.10.2026 23:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cf5a29d1-8ecc-47a8-a963-d505cd311f5b/

Neubau einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination mittels Ozonung und 2-stufiger Aktivkohlefiltration auf der Kläranlage Schweinfurt

Notice-ID: cf5a29d1-8ecc-47a8-a963-d505cd311f5b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtentwässerung Schweinfurt, Schweinfrut
Veröffentlicht
20.09.2026
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45252100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Kläranlage Schweinfurt soll um eine 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination erweitert werden. Hierzu werden eine Ozonung, eine zweistufige Aktivkohlefiltration sowie die erforderlichen Ingenieurbauwerke, Betriebsgebäude und die zugehörige Verfahrens-, Elektro-, EMSR-, HKLS- und Sanitärtechnik neu errichtet. Ein Teilstrom des gereinigten Abwassers wird darüber hinaus zu Nutzwasser aufbereitet. Die Verfahrensauswahl basiert auf mehrjährigen Vorversuchen, in deren Ergebnis eine Kombination aus Ozonung und zweistufiger Aktivkohlefiltration festgelegt wurde.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2027
Ende
15.12.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).