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Thüringen Kliniken „Georgius Agricola“ GmbH, Erweiterungsbau der Thüringen-Kliniken am Standort Saalfeld
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) · Erfurt · Thüringen · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Bei der hier ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Prüfleistungen zur Verwendung von nationalen Fördermitteln für einen Erweiterungsbau der Thüringen-Kliniken am Standort Saalfeld. Siehe dazu die veröffentlichte Leistungsbeschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren. Bewerbungsbedingungen siehe Formblatt (Fbl.) 712. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand einer Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaft. Die Eignung ist durch eine Eigenerklärung im Fbl. 724EU FbT zu erklären. Mit einem Angebot können sich alle interessierten Bieter beteiligen, die die formalen Vorgaben und die Eignungsanforderungen des Auftraggebers erfüllen. Ihr Angebot reichen Sie unmittelbar und innerhalb der angegebenen Frist beim Auftraggeber über das eVergabe-Portal ein. Eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt. Zuschlagskriterien: 100% Preis, Qualitätskriterien sind nicht nachzuweisen, eine Präsentation findet nicht statt. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Auswertung vor, ein Gespräch mit dem Bieter zur Aufklärung von Angaben in seinem Angebot durchzuführen. Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben des Auftraggebers zu ändern, zu erweitern, zu ignorieren, zu streichen oder dergleichen, auch wenn Sie es mit dem Auftraggeber gut meinen und im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers handeln wollen. Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers führen i.d.R. zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Die Eignungskriterien sind Mindestanforderungen, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Bieters. Bindend sind insbesondere auch die Vorgaben des Auftraggebers zum Honorar. Es ist den Bietern nicht gestattet, die Vorgaben abzuändern, so dies nicht ausdrücklich im Honorarangebotsblatt zugelassen ist. Dies gilt für sämtliche angegebenen Honorarbestandteile. Bezeichnungen von Funktionen oder Personen umfassen für die bessere Lesbarkeit und dem Verständnis gleichermaßen die männliche, die diverse und die weibliche Form der Bezeichnungen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 %Preis
Preis nach bewertetem Angebot - Honorarangebot Gewichtung: 100 % Die Ermittlung des zu wertenden Gesamthonorares erfolgt durch die Addition folgender Bestandteile: Bestandteil 1 - Gesamt-Pauschalhonorar der Leistungsstufen I bis III, inkl. Nebenkosten (netto) Bestandteil 2 - Honorarpauschalen für die Bedarfspositionen zur Leistungsstufe II bei Bauzeitverlängerung ab 03/2031 bis 02/2033 Bestandteil 3 - Honorarpauschale für die Bedarfsposition zur Leistungsstufe II bei Bauzeitverlängerung ab 03/2033 bis 02/2034 Punktebewertung zum Preiskriterium: Punkte 0,00 bis 3,00 Die Grundlage zur Punkteberechnung beim Preiskriterium ist das Nettogesamthonorar inkl. Nebenkosten, welches grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen herangezogen wird. Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erhält die maximale Punktzahl von 3,00 Punkten. Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, das den Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt. Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis für das Honorarangebot. Bei Punktegleichstand werden weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters herangezogen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn einer Rüge durch die Vergabestelle nicht abgeholfen werden kann, hat der Bieter 15 Kalendertage Frist nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen werden kann, ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 GWB bei der Vergabekammer des Freistaats Thüringen zu stellen. Der Antrag ist zu richten an die Geschäftsstelle der Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.054.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 23 Tage nach Fristende
Auftragnehmer tp management GmbHZuschlagswert 850.250 €1 Veröffentlichung
- 16.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 220 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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