AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMU5XTA/documents) · Abgerufen am 28.10.2026 05:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cf726a23-8136-4504-82e2-64ad3a9a6f2c/

Lead Buyer Ausschreibung 2025 Elektronikmaterial

Notice-ID: cf726a23-8136-4504-82e2-64ad3a9a6f2c · Procedure-ID: 29768a7d-e062-4d98-9479-d20950ec5393

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Stammdaten

Auftraggeber
Thüga Aktiengesellschaft, München
Veröffentlicht
01.09.2025
Frist (Submission)
16.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31700000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
8.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Elektronikmaterial im Abruf- sowie im elektronischen Bestellverfahren in den Produktbereichen: Aktive Bauelemente/Halbleiter Passive Bauelemente Kabel/ Leitungen/Drähte Steckverbinder Elektromechanik (Bauelemente) PC-Technik Automation/Pneumatik/ Hydraulik Stromversorgung/ Netzgeräte/ Wandler Messtechnik Kommunikationstechnik Sicherheits-/ Alarmtechnik Audio/ Video/ Foto

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 7× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).