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Rahmenvertrag Beratung Azure, Endpoint & Betrieb
Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) · Neuherberg · Bayern · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
AppSphere AG
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beratungsleistungen für Azure, Endpoint Management (Intune) und M365-Betrieb zur Modernisierung der IT-Infrastruktur.
- Ziel ist die Umstellung auf Cloud-Management, Einbindung von Azure-Ressourcen und Aufbau eines Regelbetriebs für M365.
- Vorbereitung auf mögliche NIS2-Regulatorik ist ein wichtiger Aspekt der Beratung.
- Hohe Erwartung an die fachliche und technische Qualität, Lösungskompetenz und Ergebnisorientierung des Auftragnehmers.
- Das Personal des Auftragnehmers muss eigenständig und ohne Einarbeitungszeit agieren können.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Nachgang der Cyber-Attacke vom 15.03.2022 hat das Helmholtz Zentrum München einen massiven Umbau der IT-Infrastruktur vorangetrieben. Ziel ist es dabei, die On-Premises-Ressourcen durch eine moderne, gut integrierte und leistungsfähige Cloud-Infrastruktur zu erweitern und zu ergänzen. Schwerpunkte dieses Ausbaus sind die Umstellung des kompletten Lifecycles der Geräte auf ein Cloud-basierts Management (Intune), die zunehmende Einbindung von Cloud-Ressourcen aus der Azure Cloud, beispielweise zum Aufbau einer Fallback-Netzwerk-Infrastruktur. Weiterhin wird der Aufbau eines Regelbetriebs im Bereich der M365-Ressourcen angestrebt. All dies soll vor dem Hintergrund einer evtl. NIS2-Regulatorik geschehen und entsprechend bereits heute mitgedacht werden. Die Begleitung eines ggf. erforderlichen Vergabeverfahrens zur Beschaffung neuer Bestandteile der IT-Infrastruktur (Software oder Hardware) ist NICHT Teil der zu beschaffenden Beratungsleistung. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer eine fachlich und technisch qualitativ hochwertige und zeitlich zielorientierte sowie wirtschaftliche Erfüllung der Aufgabe, die letztendlich in einer vollständigen, belastbaren und umsetzbaren Beratung oder Empfehlung bzw. in der entsprechenden Umsetzung mündet. Voraussetzung hierfür ist, dass vom Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingesetztes Personal vollumfänglich selbständig und ohne Eingliederung in die internen Strukturen von Helmholtz Munich tätig wird. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer seine Kompetenz einsetzt, Kommunikationswege und Abstimmungsrunden nutzt, für Verständnis und Transparenz sorgt, verantwortungsvoll und wirtschaftlich mit den Ressourcen umgeht sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers anleitet, qualifiziert und seine Kenntnisse überträgt. Um diese geforderte Dienstleistungsqualität zu erreichen, wird erwartet, dass bei der Erfüllung der Aufgaben in der Regel folgende Rahmenbedingungen Beachtung finden: (1)
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (75 %)
Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistung 50 %Qualität
-
Preis 50 %Kosten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 96 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AppSphere AG1 Veröffentlichung
- 15.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 3.109 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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