Vergeben IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvertrag Beratung Azure, Endpoint & Betrieb

Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) · Neuherberg · Bayern · Öffentliches Unternehmen (Bund)

Vergabe-Ergebnis

AppSphere AG

Auftragnehmer

Eingegangene Angebote 4
Zuschlagsdatum 14.09.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Beratungsleistungen für Azure, Endpoint Management (Intune) und M365-Betrieb zur Modernisierung der IT-Infrastruktur.
  • Ziel ist die Umstellung auf Cloud-Management, Einbindung von Azure-Ressourcen und Aufbau eines Regelbetriebs für M365.
  • Vorbereitung auf mögliche NIS2-Regulatorik ist ein wichtiger Aspekt der Beratung.
  • Hohe Erwartung an die fachliche und technische Qualität, Lösungskompetenz und Ergebnisorientierung des Auftragnehmers.
  • Das Personal des Auftragnehmers muss eigenständig und ohne Einarbeitungszeit agieren können.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Im Nachgang der Cyber-Attacke vom 15.03.2022 hat das Helmholtz Zentrum München einen massiven Umbau der IT-Infrastruktur vorangetrieben. Ziel ist es dabei, die On-Premises-Ressourcen durch eine moderne, gut integrierte und leistungsfähige Cloud-Infrastruktur zu erweitern und zu ergänzen. Schwerpunkte dieses Ausbaus sind die Umstellung des kompletten Lifecycles der Geräte auf ein Cloud-basierts Management (Intune), die zunehmende Einbindung von Cloud-Ressourcen aus der Azure Cloud, beispielweise zum Aufbau einer Fallback-Netzwerk-Infrastruktur. Weiterhin wird der Aufbau eines Regelbetriebs im Bereich der M365-Ressourcen angestrebt. All dies soll vor dem Hintergrund einer evtl. NIS2-Regulatorik geschehen und entsprechend bereits heute mitgedacht werden. Die Begleitung eines ggf. erforderlichen Vergabeverfahrens zur Beschaffung neuer Bestandteile der IT-Infrastruktur (Software oder Hardware) ist NICHT Teil der zu beschaffenden Beratungsleistung. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer eine fachlich und technisch qualitativ hochwertige und zeitlich zielorientierte sowie wirtschaftliche Erfüllung der Aufgabe, die letztendlich in einer vollständigen, belastbaren und umsetzbaren Beratung oder Empfehlung bzw. in der entsprechenden Umsetzung mündet. Voraussetzung hierfür ist, dass vom Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingesetztes Personal vollumfänglich selbständig und ohne Eingliederung in die internen Strukturen von Helmholtz Munich tätig wird. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer seine Kompetenz einsetzt, Kommunikationswege und Abstimmungsrunden nutzt, für Verständnis und Transparenz sorgt, verantwortungsvoll und wirtschaftlich mit den Ressourcen umgeht sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers anleitet, qualifiziert und seine Kenntnisse überträgt. Um diese geforderte Dienstleistungsqualität zu erreichen, wird erwartet, dass bei der Erfüllung der Aufgaben in der Regel folgende Rahmenbedingungen Beachtung finden: (1)

Vollständige Beschreibung (3.360 Zeichen)

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📅 Laufzeit endet am 31.07.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

3 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (75 %)

Grenzüberschreitendes Recht

Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Leistung 50 %
    Qualität
  • Preis 50 %
    Kosten

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 96 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer AppSphere AG

    1 Veröffentlichung

    • 15.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 3.109 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 500.000 €
Oberes Quartil 2.311.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer 2026-011
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Neuherberg, Bayern
Veröffentlicht 15.09.2026
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche)
Erfüllungsort 85764
Laufzeit 01.08.2026 – 31.07.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
AppSphere AG · Ettlingen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
AppSphere AG
Vertrag 14.09.2026

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 63.705 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.333 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 30%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 16.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: