AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Schlosserarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Freie Waldorfschule Weilheim, Huglfing
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- Frist (Submission)
- 16.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Freie Waldorfschule Weilheim, gemeinnützige Genossenschaft eG, baut ein Schulgebäude für 13 Klassen, mit Verwaltung und diversen Fachräumen sowie einer Küche und Mehrzweckräumen. Es handelt sich um einen zweigeschossigen Holzbau in Massivholzbauweise auf einer Bodenplatte aus Stahlbeton. Der Neubau ist nichtunterkellert. Lage und Erschließung: Das Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von 14.348m2 befindet sich am Narbonner Ring / Am Hardt auf dem Flurgrundstück Nr. 2297/1 in der Gemarkung Weilheim i. Obb. Gebäudekennzahlen: NRF=3.045m2, BGF=3.793m2, BRI=17.235m3. Geschossigkeit: Zwei Geschosse. Bauart: Sonderbau Schule. Gebäudeklasse: drei. Schlosserarbeiten: Innen: Treppen- und Brüstungsgeländer, Schwarzstahl, ca. 84 lfm. Holzhandläufe mit Stahl-Unterkonstruktion: ca. 60 lfm. Estrich-Abstellwinkel: ca. 48 lfm. Freistehende Handläufe aus Schwarzstahl-Rundrohren, ca. 27 lfm. Außen: Strahlrahmen ca. 1.500 x 3.000 mm als Unterkonstruktion für Holzfassade, 4 Stück. Außentreppen auf Stützrahmen mit Flachstahlwangen und Gitterroststufen/-podesten: 2 Stück. Rampen und Podeste aus Gitterrost mit Stahl-Unterkonstruktion, ca. 50 m². Flachstahlrahmen als Geländer für Rampen und Podeste, ca. 40 lfm. Handläufe für Rampen und Podeste, ca. 40 lfm.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 17.08.2026
- Ende
- 25.06.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.