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Betreuung und Beratung der Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit KI-Expertise
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBetreuung und Beratung der Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit KI-Expertise🏆 Eprofessional GmbH · Hamburg
- Eprofessional GmbH · Hamburg
Bieter-Übersicht: 14 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Eprofessional GmbH. Die übrigen 13 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Suchmaschinenoptimierung der bundesweiten Webangebote der AOK-Gemeinschaft mit folgender Zielsetzung: - Die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der AOK-Websites in organischen Suchergebnissen zu steigern und in die relevanten Large Language Models (im Weiteren: LLMs), die im Rahmen der Zusammenarbeit noch zu bestimmen sind, sowie die Auffindbarkeit in der Google AIO (AI Overview) verstärkt zu werden. - Eine plattformübergreifende SEO-Strategie für die AOK-Onlinewelt kontinuierlich weiterzuentwickeln, besonders im Hinblick auf die Entwicklung von LLMs und KI in Bezug auf Webseitensichtbarkeit. - Die Maßnahmen fortlaufend zu überwachen und den Erfolg zu messen. Der Fokus liegt auf der mobilen Suche, während die Desktop-Suche ebenfalls berücksichtigt wird. Alle Maßnahmen orientieren sich am aktuellen Stand der Technik.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
Grundlage für die Preisbewertung sind die im Preisblatt angegebenen Preise. Es können insgesamt maximal 40 Punkte im Rahmen der Preisbewertung erreicht werden. Die Bepreisungen gliedern sich in zwei Bereiche (1. jährliches Abonnement, 2. individuelle Leistungen nach Beauftragung). Für beide Preisbereiche gilt zuerst: Der Bieter mit dem jeweils geringsten Preis erhält 20 Punkte. Alle weiteren Angaben der Bieter hierzu werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zueinander gesetzt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet
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(1) Kreativaufgaben 30 Pkt.Qualität
Es müssen insgesamt drei Kreativaufgaben bearbeitet werden. Die eingereichten Lösungen der Aufgaben werden anhand einer vergleichenden Bewertung aller eingereichten Konzepte/Lösungen bewertet. Je Aufgabe können maximal 10 Punkte erreicht werden, diese werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl für die Qualitätsbewertung der Aufgaben (max. 30 Punkte).
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(2) Qualifikation des Teams 30 Pkt.Qualität
Es ist ein Kernteam bestehend aus einem "Senior SEO Projektmanager und Stratege" und zwei "Technischen SEO- und Datenanalysten" zur Verfügung stellen, welches die in den Eignungskriterien beschriebenen Mindestanforderungen erfüllt. Eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Qualifikation einzelner Kernteammitglieder wird mit Punkten basierend auf den zur Verfügung gestellten Profilen des Kernteams bewertet. Je Profil können maximal 10 Punkte erreicht werden, diese werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl für die Qualitätsbewertung der Qualifikation des Teams (max. 30 Punkte). Über die Mindestbesetzung hinaus können dem Kernteam weitere Mitarbeiter hinzugefügt werden, deren Qualifikationen jedoch nicht in die Bewertung einfließen. Wertungsrelevant sind ausschließlich die benannten Personen. Das benannte Kernteam ist verbindlich und ein Wechsel ist nur nach Zustimmung der Auftraggeberin durch gleichwertig qualifizierte Personen erlaubt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 840.000 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 101 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Eprofessional GmbH1 Veröffentlichung
- 16.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 283 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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