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DEW21 / Point of Sales (PoS) Betrieb - Angebotswettbewerb
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH · Dortmund · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDEW21 / Point of Sales (PoS) Betrieb - Angebotswettbewerb🏆 MNOPLUS Marketing GmbH · Bochum
- MNOPLUS Marketing GmbH · Bochum
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Betrieb von sechs stationären und zwei mobilen Kundenservice-Filialen für DEW21.
- Die mobilen Filialen (Energiemobile) werden an wechselnden Standorten im Raum Dortmund und Herdecke platziert.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 800.000,00 EUR.
- Es handelt sich um einen nicht offenen, einstufigen Wettbewerb mit vorheriger Bekanntmachung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) beabsichtigt den Ausbau ihres persönlichen Kundenservices im Raum Dortmund und Herdecke. Ziel der Ausschreibung ist die Übernahme von sechs stationären und zwei mobilen Filialen für den Kundenservice der DEW21 im Raum Dortmund und Herdecke. Bei den mobilen Filialen handelt es sich um sog. Energiemobile, die sich wechselnd vor Bürgerdiensten, auf Wochenmärkten und Supermarktparkplätzen auf dem Stadtgebiet der Städte Dortmund und Herdecke platzieren.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der SektVO. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach § 13 Abs. 1 SektVO als Regelverfahren zulässig. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Die Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags wurde nach § 15 Abs. 2 S. 2 SektVO auf 15 Tage verkürzt. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des Sektorenauftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar. 3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. 5. Der Sektorenauftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen sowie - falls zutreffend - die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen verwiesen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 50 %Preis
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Vertriebskonzept 15 %Qualität
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 800.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 112 Tage nach Fristende
Auftragnehmer MNOPLUS Marketing GmbH1 Veröffentlichung
- 11.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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