AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 01:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cfb07e8c-c085-4858-91cd-e9f49e027887/

2025-23_B243_Ersatzneubau_BWO7/10_Objektplanung_ Verkehrsanlagen&Ingenieurbauwerke_Tragwerksplanung_Erstangebotsabgabe_ex post

Notice-ID: cfb07e8c-c085-4858-91cd-e9f49e027887 · Procedure-ID: 2624ebc3-f9d3-4e70-aa94-f41baa4cc4de

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Wolfenbüttel
Veröffentlicht
24.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.483.540 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ersatzneubau des Brückenbauwerks O7/10 im Zuge der B243 im Stadtgebiet Osterode (Harz) im Landkreis Göttingen. Das Bauwerk überführt die B243 über die Stadt Osterode (Harz) auf einer Länge von ca. 1 km und besteht aus drei Teilbauwerken mit zusätzlich je einer Auf- und Abfahrtrampe sowie einem Stützbauwerk mit 2 Teilbauwerken als Auffahrt zum Brückenbauwerk.

Vertragslaufzeit

Periode
6 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.09.2025
Zuschlagsentscheidung
09.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).