AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 00:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cfdf732e-c7e8-4ad3-bc7a-0bb552b2ed9e/

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutzausrüstungen

Notice-ID: cfdf732e-c7e8-4ad3-bc7a-0bb552b2ed9e · Procedure-ID: e89defe1-bda0-4c98-9526-59e8181059bd

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel
Veröffentlicht
04.09.2025
Frist (Submission)
07.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44611200 — Baumaterialien
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: - Beschaffung, Lieferung und Übereignung von Komplettsets Atemschutzausrüstungen (mit dreijähriger Herstellergarantie mit einer Begrenzung (gedeckelt) von max. 1800 Betriebsstunden) sowie systemkompatibler Ersatzteile für diese. - Beschaffung, Lieferung und Übereignung von systemkompatiblen Ersatzteilen (umfasst hier auch Verbrauchsmaterial) für die derzeit im Betrieb befindlichen/ausgegebenen Atemschutzausrüstungen der Marke Scott ProFlow 2 SC - Beschaffung, Lieferung und Übereignung von FFP2-Masken NR D mit Klimaventil jeweils mit den Leistungsbestandteilen: - Beanschriftung der Verpackung (Paket, Päckchen) - Transportsicheres Verpacken und Versandvorbereitung - Übergabe an den Postdienstleister

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).