Mehr Details
komplexe Maßnahme zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen am Gewässer II. Ordnung Orla im Gemeinde Gebiet 07381 Langenorla
Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/Orla · Neustadt an der Orla · Thüringen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenPlanungsleistung🏆 Fichtner Water & Transportation GmbH · Stuttgart
- Fichtner Water & Transportation GmbH · Stuttgart Mittleres Unternehmen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI für die Gewässer Orla.
- Ziele sind die Herstellung ökologischer Durchgängigkeit, Verbesserung der Gewässerstrukturen und Reduzierung von Hochwasserrisiken.
- Die Leistung umfasst die Leistungsphasen 3 bis 9 der HOAI.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call).
- Bieter müssen nachweisen, dass sie die Grundleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke erbringen können.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Orla ist ein ca. 35 langes Fließgewässer 2. Ordnung im südöstlichen Thüringen, der bei Triptis/Saale-Orla-Kreis entspringt und in Orlamünde/Saale-Holzland-Kreis als rechter Nebenfluss in die Saale mündet. Seit der 2019 erfolgten gesetzlichen Neuregelung für die Gewässer 2. Ordnung ist der durch 65 Mitgliedskommunen gegründete Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Obere Saale – Orla u. a. für die Orla zuständig. Der Fluss ist vor ca. 90 Jahren vor allem in seinem Unterlauf zur Gewinnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes begradigt, eingetieft und ausgebaut worden. Der dadurch entstandene naturferne Zustand der Orla entspricht nicht mehr den aktuellen Zielen und Vorgaben von EU, Bund und Freistaat Thüringen. Der GUV strebt entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Landesprogramms Gewässerschutz gemeinsam mit der Gemeinde Langenorla eine Verbesserung der ökologischen Situation der Orla, die Herstellung ihrer ökologischen Durchgängigkeit und von naturnahen Gewässerstrukturen an. Der maßgebliche Gewässerrahmenplan soll dazu schrittweise umgesetzt werden. Im Auftrag des GUV wurde für den gesamten Ausbauabschnitt – insgesamt 4 Bauabschnitte - im Gemeindegebiet Langenorla im Jahr 2021 eine Objektplanung in den LPh 1 + 2 erstellt. erforderlich. An den BA 3 grenzen oberhalb der BA 4 und unterhalb die BA 1 und 2 an. Während die BA 1 und 4 bereits baulich realisiert wurden befindet sich der BA 2 derzeit in der Planung und soll 2026 baulich umgesetzt werden. Die dafür vorgegebenen Ziele sind insbesondere a) Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, b) Verbesserung der ökologischen Gewässerstrukturen, c) Verbesserung der Abflussverhältnisse durch Profilaufweitungen, d) Reduzierung der Hochwasserrisiken für die bebauten Ortslagen. Entsprechend der Vorplanung für den gesamten Ausbauabschnitt im Gemeindegebiet Langenorla sind für den 3. Bauabschnitt folgende Maßnahmen vorgesehen: a) Herstellung der ökologischen Durchgän
Vollständige Beschreibung (2.725 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Thüringen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Projektteam 30 %Qualität
Prjektteam
-
Prjektorganisation 30 %Qualität
-
Honorar 20 %Kosten
Bewertet wird der Gesamtpreis des Angebots ohne Nebenkosten für die ausgeschriebene Leistung. Für das Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis (netto) als Gesamtsumme über alle Grundleistungen und besonderen Leistungen maßgeblich. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkten festgelegt. 100 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
-
Nebenkosten 10 %Kosten
-
Service-Zeit 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 346 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Fichtner Water & Transportation GmbHZuschlagswert 114.986 €2 Veröffentlichungen
- 22.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
- 29.10.2025 Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/Orla nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →