AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5SHEZR/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 04:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cfea5670-ae95-4877-9b7f-6eb472ada1cf/

Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für die Technische Modernisierung und Teilsanierung des Freibads in Egelsbach

Notice-ID: cfea5670-ae95-4877-9b7f-6eb472ada1cf · Procedure-ID: 5d74275e-fe50-480f-b068-9a317d328f72

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Egelsbach, Egelsbach
Veröffentlicht
19.02.2024
Frist (Submission)
20.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
133.869 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergabe von Planungsleistungen in 3 Losen für die technische Teilsanierung des Freibads in Egelsbach. Los 3 - Technische Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 für die Anlagengruppen 1 bis 8, sowie teilweise Technische Anlagen in d. Außenanlagen: Leistungsphase 2 teilweise, Leistungsphasen 3-5, sowie Leistungsphasen 6-9 und Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen zur optionalen Beauftragung durch den Auftraggeber.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
15.05.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 MONTHS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).