AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Baumpflege / Baumkontrolle
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Köln AöR, Köln
- Veröffentlicht
- 24.07.2025
- Frist (Submission)
- 17.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77341000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die medfacilities Betrieb GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über Baumkontrolle/- pflege für das gesamte Uniklinik Köln Gelände. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Baumkontrolldienstleistungen sowie Baumpflegedienstleistungen wird der Auftragnehmer verpflichtet die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Flächen, entsprechend der definierten Anforderungen so zu behandeln, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben von Personal, Patienten und Besuchern ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer stellt die für die Durchführung der Baumkontrolle/ .pflege erforderlichen Arbeitnehmer (Facharbeiter), Fahrzeuge, Geräte und Handarbeitsgeräte zur Verfügung. Zur Abgabe eines Angebots ist eine Ortsbesichtigung zwingend erforderlich. Bitte planen Sie für die Besichtigung ca. 3 Stunden ein. Die Termine für die Besichtigungen sind 21.08.2025 26.08.2025 02.09.2025. Bitte nehmen Sie zur Absprache der Uhrzeit der Besichtigung Kontakt mit der Vergabestelle auf. Im Anschluss an die Ortsbesichtigung erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung. Bitte beachten Sie, dass Angebote nur berücksichtigt werden, wenn die Teilnahmebescheinigung der Ortsbesichtigung zusammen mit dem Angebot eingereicht wird.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2025
- Ende
- 30.11.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 44 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.