AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 00:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cfefabf1-4cca-4a84-855a-2d30284da9e7/

Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Dachdeckerarbeiten - Gründach

Notice-ID: cfefabf1-4cca-4a84-855a-2d30284da9e7 · Procedure-ID: c4c52ad6-f8e5-4772-8b27-14ae30b70a5a

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Stammdaten

Auftraggeber
Solestadt Bad Dürrenberg, Bad Dürrenberg
Veröffentlicht
26.05.2026
Frist (Submission)
15.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Starkregenereignissen tritt Wasser in den Keller. Um diesem entgegenzuwirken, ist eine Überdachung geplant. Die geplante Überdachung soll aus einer Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Diese Überdachung erhält ein Gründach, welches auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech ausgeführt wird. Die Überdachung ist in zwei unterschiedlichen Höhen auszuführen und ist dem entsprechend zweigeteilt geplant. Die Überdachungen sind 1,55 m breit und insgesamt 6,30m lang, was einer Überdachungsfläche von etwa 9,80m² entspricht. --- Grobmassen: + 1 Stk. Werkstattplanung Dachklempnerarbeiten + 13 m² Gründach + Dachklempnerarbeiten + 1 Jahr Pflanzpflege --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).