AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 15:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cff8de2e-7216-42f3-bee3-94d10d62c5a0/

Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten

Notice-ID: cff8de2e-7216-42f3-bee3-94d10d62c5a0 · Procedure-ID: 23d93998-074d-4a8e-bb33-46808ea9a1bf

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Stammdaten

Auftraggeber
Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde), Hamburg
Veröffentlicht
12.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
77610000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Sonstiges
Zuschlagswert
54.165 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt für die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Bedarfsstelle) den Abschluss eines Vertrages über Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten. Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist die Fischereiaufsicht Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als Oberste Fischereibehörde. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe findet hinsichtlich Anglern durch ehrenamtliche, beliehene Fischereiaufseher statt. Das Auffinden illegaler Stellnetze und weiteren Fischereigeräts im Gebiet des Hamburger Hafens, wird seit 2021 durch ein Unternehmen ausgeführt. Rechtsgrundlage für die Beleihung ist § 19 Absatz 1 Nummer 2,. Diese Möglichkeit soll weiterhin genutzt und die Fischereiaufsicht im Hamburger Hafen ab Herbst 2026 weiterhin durch ein durch die BUKEA bestelltes Unternehmen wahrgenommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2031

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
12.01.2026
Zuschlagsentscheidung
12.01.2026
Angebotsspanne
54.165 – 54.165 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).