Versicherung
Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen
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Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Rohbauarbei-ten für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03). Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraus-sichtlich zwischen Anfang Juli 2026 und Anfang Juni 2027 liegen. Der Leistungszeitraum unterteilt sich in zwei gesonderte Abschnitte: · 1. Abschnitt: Mitte Juli 2026 – Ende Oktober 2026 (Erd-, Stahlbe-ton und Mauerarbeiten) · 2. Abschnitt: Mitte Mai 2027 – Anfang Juli 2027 (Rückbau Schutz-belag, Bauzaun und Staubschutzwand) ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auf-traggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil der Anlage 01 des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten. Der Bieter hat diese Vorgaben für den zu erstellenden und mit dem Angebot einzureichenden Bauzeitenplan zwingend zu beachten. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formu
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung von Rohbauarbeiten für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes in Frankfurt am Main.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind. Achtung: Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten. Die allgemeine Bankauskunft und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.04.2026). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind. Achtung: Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten. Die allgemeine Bankauskunft und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.04.2026). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: Nachweis der folgenden Versicherungen: Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindes-tens € 2.000.000,00 für Personenschäden und mindestens € 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragsertei-lung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE). Achtung: Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten. Die allgemeine Bankauskunft und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.04.2026). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Zum Nachweis der allgemeinen Eignung müssen die Bieter folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 07). • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (Anlage 07). • Eigenerklärung, dass die Vorgaben in Bezug auf die Russlandsanktionen eingehalten werden (Anlage 07) • Eigenerklärung, dass die Scientology-Schutzklausel eingehalten wird (Anlage 07). • Eigenerklärung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz BaWü gewahrt wird (Anlage 12). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Anlage 08) abzugeben, in der: · die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, · alle Mitglieder aufgeführt sind, · ein von allen Mitgliedern bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und · die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und / oder Arbeitsgemein-schaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind un-zulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelteilnahme, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote recht-lich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter / die Bietergemein-schaft eines Nachunternehmers und beruft er / sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachwei-se und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmen / konzernver-bundener Unternehmen berufen möchte, muss er / sie nachweisen, dass ihm / ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters. Achtung: Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten. Die allgemeine Bankauskunft und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.04.2026). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens EUR 700.000,00. Achtung: Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten. Die allgemeine Bankauskunft und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.04.2026). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
· Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn ➢ im Rahmen des Referenzobjekts die Erstellung eines Rohbaus (Hochbau) durchgeführt worden ist, ➢ das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 200.000,00 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und ➢ das Projekt in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.04.2026) fertiggestellt (abgenommen) wurde. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (Anlage 12) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und Nachweis der jeweiligen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweise).
Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und Nachweis der jeweiligen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise so-wie ggf. Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweise).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auf-lagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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