AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://xvergabe-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19039d35731-153cb232a3968770&) · Abgerufen am 25.08.2026 15:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d03548e4-5628-464d-bf4a-893fd7bdb1ac/

Suchmaschinenmarketing für die Bereiche Parken & Retailing am Flughafen Frankfurt

Notice-ID: d03548e4-5628-464d-bf4a-893fd7bdb1ac · Procedure-ID: f2ac3714-6130-4e74-902f-a130b94ee2a1

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Stammdaten

Auftraggeber
Fraport AG, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
21.06.2024
Frist (Submission)
23.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Beratung und Betreuung der SEO- und SEA-Maßnahmen zur verbesserten Sichtbarkeit in der organischen Suche auf Deutsch und Englisch für die Hauptdomain der Reisehomepage "frankfurt-airport.com" und die Subdomains des Parkenshops "parken.frankfurt-airport.com", Parkhauses Gateway Gardens "parken-gatewaygardens.com", Online-Shops "shop.frankfurt-airport.com", Fraport Conference Centers "fraport-conference-center.de", VIP-Services "frankfurt-airport.com" sowie die Besucherservices (abgebildet innerhalb der Reisehomepage)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).