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Frauenakademie
Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Ziele der Maßnahme sind: (1) ein ressourcenorientiertes Profiling, (2) Vertiefung der bisherigen Erkenntnisse / Feststellung von konkreten Kompetenzen und Ressourcen, (3) Überprüfung, Feststellung und Stärkung der Motivation und des Selbstvertrauens, (4) Einschätzung und Erhöhung der Eingliederungschancen durch Aktivierungsangebote, abgestimmt auf die individuellen Förderbedarfe der Teilnehmenden, (5) Vermittlung von berufs- und arbeitsmarktrelevanten Kenntnissen, (6) Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsstellen, (7) Stärkung der Schlüsselkompetenzen für Bewerbungsverfahren sowie Alltag und Berufstätigkeit, (8) Gesundheitsorientierung / Resilienz, (9) Einschätzung und Erhöhung der Eingliederungschancen, (10) Vermittlung in eine berufspraktische Erprobung und in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (11) Unterstützung bei der Rückkehr in den Beruf durch Nachbetreuung Im Ergebnis soll eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt erfolgen oder es sollen, falls eine Integration nicht erfolgreich sein sollte, Aussagen mit sehr hohem Konkretisierungsgrad zu den weiteren Schritten in Richtung Integration oder Qualifizierung getroffen werden (Ausführung im teilnehmerbezogenen Bericht), damit die Vermittlungsfachkräfte des Auftraggebers Klarheit über die Möglichkeiten und Fördernotwendigkeiten der Teilnehmer erlangen und unverzüglich weitere Aktivitäten einleiten können. Wichtig ist hier insbesondere die Nahtlosigkeit der Aktivierung bzw. die direkte Terminierung weiterer Schritte. Sollte während der Maßnahme eine Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des 1. Arbeitsmarktes erfolgen, ist eine 3-monatige Nachbetreuung zur Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme vom Auftragnehmer sicherzustellen. Diese konzentriert sich insbesondere auf die Begleitung und die Konfliktintervention, um Beschäftigungsabbrüche zu verhindern. Die nachgehende Betreuung setzt voraus, dass der Teilnehmer einverstanden ist und der eventuell notwendigen Kon
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Ausschreibung für eine "Frauenakademie" zur Heranführung an den Arbeitsmarkt, Vermittlung in Beschäftigung und Stabilisierung von Arbeitsaufnahmen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 49 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Arbeit & Bildung Essen GmbHZuschlagswert 190.806 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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