AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de) · Abgerufen am 18.09.2026 21:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d0400ccb-5034-4c29-af0b-8f62c6760bee/

Lieferung Wasserbausteine

Notice-ID: d0400ccb-5034-4c29-af0b-8f62c6760bee

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Traunstein
Veröffentlicht
19.07.2024
Frist (Submission)
10.09.2024
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
14500000 — Bergbau, Steinbruch und Mineralien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
65.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Rosenheimerstr. 7, 83278 Traunstein benötigt zusätzliche Wasserbausteine für die Bauausführung der Sicherung des Offenen Deckwerks im Bereich von Fkm 45,4 bis 45,7 (Herstellung von Stützschwellen über die gesamte Gewässerbreite). Benötigt werden: - ca. 1.000 Tonnen Wasserbausteine mit Einzelgewicht von jeweils ca. 1,0-1,5 Tonnen - ca. 500 Tonnen (Wasserbau-)Steine mit Einzelgewicht von jeweils ca. 70-100 kg Da der Baufortschritt stark von Witterung und Wasserstand abhängig ist, kann im Vorfeld kein genaues Lieferdatum definiert werden. Das nötige Lieferdatum kann vom AG abhängig vom Baufortschritt erst 1-2 Wochen vorher bekannt gegeben werden. Die Steine sind ab 1.10.2024 vorzuhalten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
28.02.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).