AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Tischlerarbeiten zur Herstellung von Einbaumöbeln
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Steinburg, Itzehoe
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Frist (Submission)
- 30.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45421153 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Lieferung und Montage von maßgefertigten Schreinermöbeln für den 1. Bauabschnitt des Neubaus eines Verwaltungsgebäudes mit Kreistagssaal. Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von Schreinermöbeln, u. a. Empfangs- und Beratungstresen, eine Theke für eine Tagesbar, Sitz- und Stauraummöbel, Wandverkleidungen, Raumtrenner, Küchen sowie Elemente aus Metall. Die Möblierung ist für öffentliche und nicht-öffentliche Bereiche auf vier Ebenen vorgesehen und dient der Ausstattung von ca. 280 Büroarbeitsplätzen, 147 Büros, 12 Besprechungs- und 28 Beratungsräumen, 2 Sitzungssälen, 10 Wartebereichen, 11 Mittelzonen, 10 Teeküchen, 2 Pantryküchen, einer Tagesbar, einem zentralen Empfangsbereich, einem Pausenraum mit Küche sowie einer Druckerei und einer Poststelle. Gefordert ist eine langlebige, funktionale und pflegeleichte Möblierung mit hoher Nutzungsqualität, die den Anforderungen eines Verwaltungsgebäudes entspricht und eine zeitgemäße, wertige Gestaltung aufweist.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 20.07.2026
- Ende
- 16.10.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.03.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.