AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/d04d6248-89cb-41bd-8126-541d7eac3e28) · Abgerufen am 25.08.2026 12:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d04d6248-89cb-41bd-8126-541d7eac3e28/

Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für die Stadt Reinfeld (Holstein)

Notice-ID: d04d6248-89cb-41bd-8126-541d7eac3e28 · Procedure-ID: 940abe43-35bd-4a4f-809c-7ed3f561ddd4

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Stammdaten

Veröffentlicht
25.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
81.901 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Reinfeld (Holstein) beabsichtigt nachstehende Fahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr Reinfeld (Holstein) anzuschaffen: - Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF) - zwei Mannschaftstrangsportwagen (MTW) Die Mannschaftstransportwagen werden im Rahmen eines Leasingvertrages beschafft. Das HLF wird im Rahmen eines Kaufvertrags erworben. Es erfolgt nachstehende Losbildung: Los 1 – Fahrgestell und Aufbau für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug Los 2 – Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug Los 3 - Leasingvertrag für zwei Mannschaftstransportwagen

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
19.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadt Reinfeld (Holstein), Reinfeld (Holstein)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).