AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 08:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d054bd6f-801f-4394-afb4-bc59f6e83efe/

Polder Bellenkopf/Rappenwört VP508a: GW-Haltung KGA

Notice-ID: d054bd6f-801f-4394-afb4-bc59f6e83efe · Procedure-ID: 5379fff4-8a9a-4565-b8e4-5d79bc5e258f

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 53.2, Karlsruhe
Veröffentlicht
18.12.2025
Frist (Submission)
12.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Polder Bellenkopf/Rappenwört VP508a Brunnenbauarbeiten Grundwasserhaltungsmaßnahmen Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Rückhalteraum (RHR) wird ein Retentionsvolumen von ca. 14 Mio. m3 auf ca. 510 ha aufweisen. Der Polder besteht aus einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet Erd-, Bohr- und Brunnenbauarbeiten für 4 Absenkbrunnen und 5 Steuerpegel im Bereich der Kleingartenanlagen Daxlanden.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.04.2026
Ende
29.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).