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2. Nachweis über die Gewerbeanmeldung.
3. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft durch Vorlage einer
qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
4. Eigenerklärung, dass durch den Bieter keine
schweren Verfehlungen begangen wurden, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Dazu gehört
die Erklärung, dass
a) für das Unternehmen keine
Ausschlussgründe gem. § 6 e EU VOB/A vorliegen,
b) der Bewerber/Bieter in den letzten zwei Jahren nicht
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat,
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt
worden ist,
c) für das Unternehmen kein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 6 EU VOB/A vorliegt,
d) für das Unternehmen ein Ausschlussgrund
gem. § 6 e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A zwar vorliegt, aber
das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung
ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die
Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Der Nachweis der unter Ziffer 1 bis 4 genannten
Anforderungen kann erfolgen:
durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 VHB oder hilfsweise anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können
bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise
eingereicht werden, wenn dies zum Nachweis der
Erfüllung von in diesem Verfahren gestellten
auftragsspezifischen Anforderungen erforderlich ist.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten
Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 1 bis 3
benannten Bescheinigungen zuständiger Stellen nach
Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle
vorgegebenen Frist vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des
Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer)
einzusetzen oder beruft sich der Bieter zur Erfüllung
des Auftrages auf die Fähigkeiten und Kapazitäten
anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist deren
jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) mit dem Angebot
anzugeben oder das Formblatt 124 VHB
(Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen
Unternehmen bzw. Eignungsleihgeber vorzulegen,
ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Auf Verlangen
sind die Erklärungen und Bescheinigungen
zuständiger Stellen gem. den Pkt. 1 bis 4 auch für
diese Unternehmen vorzulegen.
Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung)
ist den Vergabeunterlagen in elektronischer Form als
PDF.Datei beigefügt und einzusehen unter:
https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/
custom/2902_4546_1.PDF?1644311223
Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot
vorzulegen:
(Eigen-)Erklärung zum Nichtvorliegen von bestimmten
Ausschlusstatbeständen nach dem GWB, AEntG,
SchwarArbG, MiLoG, AufenthG und dem LkSG
gemäß den Vergabeunterlagen in elektronischer Form
als Datei beigefügten Formblatts.
Bei Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sind die
geforderten Erklärungen und Nachweise (mit
Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung) von
jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Im Übrigen gilt Ziff. 5 der Teilnahmebedingungen gem. FBl. 212 EU VHB (liegt den Vergabeunterlagen als elektronische Datei bei).
Für Weiterungen siehe Nummer 3.) (Ergänzung zu Ziffer 5.1.9. Eignungsnachweis) der Zusätzlichen
Informationen unter. Ziffer 5.1.12 (Bedingungen für
die Auftragsvergabe) dieser Auftragsbekanntmachung.