AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.05.2026 00:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d06a8df0-6863-491b-86c6-eaf987df94d8/

Erweiterung der Klaus-Groth-Schule (Grundschule) in 25813 Husum - Planungsleistung: Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI; LPH 1-9

Notice-ID: d06a8df0-6863-491b-86c6-eaf987df94d8 · Procedure-ID: 74e226a6-1d5e-46a9-93ae-e90d6bcef5da

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Husum, Husum
Veröffentlicht
28.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Klaus-Groth-Schule wurde in den 1960er Jahren errichtet und Mitte der 2000er umfangreich saniert. Dennoch entspricht das Raumangebot nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Stadt Husum zielt auf Grund der Anforderungen an das Bildungsangebot und den Umfang des Betreuungsangebotes darauf ab, die Grundschule "Klaus-Groth-Schule" zu erweitern. Die Grundschule besteht derzeit aus 11 Klassen und soll zukünftig dreizügig mit 12 Klassen und als offene Ganztagsschule betrieben werden. Im Rahmen der Erweiterung möchte die Stadt Husum die Abläufe in der Schule durch ein neues Raum- und Funktionsprogramm optimieren. Ziel des ausgeschriebenen Leistungsbildes "Technische Ausrüstung" sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 55 HOAI 2021

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer für Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).