Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für ein Neubauprojekt der Generalzolldirektion in Dresden.
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Die Gebäude des Justizzentrums in Siegen sind dringend sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den aktuellen Nutzungsanforderungen der Justiz in Siegen. Der Bedarfsplan berücksichtigt folgende Ortsbehörden: Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Arbeitsgericht und den ambulanten sozialen Dienst.
Der genehmigte Raumbedarfsplan umfasst ca. 10.505 m² Nutzfläche.
Durch die Justiz wurde im Jahr 2025 eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung entsprechend dem Verfahrensleitfaden „Mietausgabenbudgetierung für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen des Landes Nord-rhein-Westfalen" (MAB-Leitfaden) sowie dem Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (WB-Leitfaden) durchgeführt.
Auf der Basis des durchgeführten MAB-Prozesses wurde Ende 2025 die Entscheidung zur Realisierung des Neubaus zur Neuunterbringung des Justizzentrums (JZ) Siegen als ÖPP-Mietmodell getroffen. Das OLG Hamm wird dabei als Auftraggeber für das ÖPP-Projekt auftreten und durch das Ministerium der Justiz NRW (JM) begleitet.
Das ÖPP-Mietmodell sieht vor, dass der private Investor als Eigentümer das Grundstück beschafft und bereitstellt, die Immobilie plant, baut und betreibt. Nach Vertragsende bleibt das Objekt beim Investor. Die öffentliche Hand nutzt das Objekt langfristig - ähnlich wie ein Mieter.
Für die Organisation der Vergabe der ÖPP-Leistung „JZ Siegen“ möchte sich der AG ein externes Team für die Verfahrensbegleitung zusammenstellen. Im ersten Schritt wurde die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (“PD“) für Projektmanagementleistungen beauftragt. Im zweiten Schritt soll dieses Team neben der PD für die grundsätzliche Verfahrenssteuerung um einen technischen sowie einen juristischen Verfahrensbegleiter für die Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Ausschreibung und Vergabe der ÖPP-Leistung erweitert werden. Dabei steht die Phase in unmittelbarer Abhängigkeit zur Phase 1.A und 1.B
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
2 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Vgl. Bewertungsmatrix (Anlage TVB Nr. 7).
Vgl. Bewertungsmatrix (Anlage TVB Nr. 7).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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